Full text: Völkerrecht und Landesrecht

naler Rechtsquelle im wesentlichen kein Streit herrscht. Das 
Völkerrecht, sagen wir also, stammt auch aus anderer Quelle 
als das Landesrecht. 
Die Richtigkeit beider Thesen bildet die Voraussetzung, von 
der die ganze spätere Darstellung abhängig ist. Leider kann 
ich mich mit der Versicherung der Wahrheit nicht begnügen, denn 
sie ist keineswegs über jede Anfechtung erhaben. Namentlich 
der zweite Satz ist viel umstritten. So darf ich der Aufgabe, 
seine Berechtigung nachzuweisen, nicht aus dem Wege gehen. 
Doch kommt es mir bei ihm nur darauf an, die Eigenart der 
Quelle des Völkerrechts darzuthun. Mich mit den „Leugnern: des 
Völkerrechts“ überhaupt auseinanderzusetzen, soweit das nicht 
mit meinem Beweisthema zusammenfällt, darf ich mir wohl er- 
sparen. Nicht nur, weil es mich allzuweit von meiner eigent- 
lichen Aufgabe wegführen würde, sondern auch , weil ich nicht 
Lust habe, genug und übergenug von anderen Gesagtes zu wieder- 
holen. Nur an den Punkten, an denen ich glaube, selbst etwas 
Neues sagen zu können, werde ich von dieser Richtschnur abweichen.
	        
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