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Heinz Potthoff.
richtungen, vor allem der wichtigsten: Lebens- und Feuerversicherung; während
für einzelne Zweige wie Transport-, Hagel- und Viehversicherung sich aus
dem Gegenstände der Sicherung manches schließen läßt. Eine Berufs- oder
Einkommensstatistik der in den großen Versicherungszweigen gegen die wich
tigsten Schadensfälle gedeckten Personen wäre gegenwärtig nur mit ungeheurer
Arbeit aus den Akten der Versicherungsanstalten und auch dann noch höchst
unvollständig zu gewinnen. Das einzige, was erreicht werden könnte, wäre
eine ungefähre Schätzung durch Sachverständige. Zu erwägen aber ist, ob
nicht die Frage wichtig genug ist, einmal von Reiches wegen gelöst zu werden.
So wie die letzte Berufszählung von 1907 schon Fragen über die Zu
gehörigkeit zur Reichsinvalidenversicherung enthielt, könnte auch einmal mit
einer Volkszählung die Frage nach der Zugehörigkeit zu allen Arten von
privater oder öffentlicher Versicherung verbunden werden. Wichtig genug
wäre die Antwort, denn sie erst würde uns erlauben, den zwei weiteren
Fragen nachzugehen: aus welchen Mitteln die Versicherungsprämien gedeckt
werden und welche wirtschaftliche Bedeutung die Prämienzahlung für den
Versicherten hat.
Die Versicherung bedingt eine regelmäßige (oder auch einmalige) Aus
gabe. Diese kann eine Belastung des Haushaltes darstellen (Lebens
versicherung, Wohnungsversicherung) oder eine Belastung des Geschäftes und
Erwerbes (Schadenversicherung aller Art, soziale Versicherung). Wie be
schafft sich im einen und anderen Falle der Versicherte die Mittel zur
Prämienzahlung? Schränkt er seinen Verbrauch ein? Erhöht er seine
Tätigkeit? Steigert er durch Änderung seines Betriebes, Vermehrung seines
Umsatzes, Erhöhung der Preise sein Einkommen? Wälzt er also die Ver
sicherungslasten als erhöhte Geschäftsspesen auf andere ab? und vielleicht
seine erhöhten Haushallslasten auch? — Das und manches andere sind
Fragen, auf die wir gegenwärtig keine irgendwie exakte Antwort zu geben
vermögen.
Und doch wäre eine solche Antwort von größter Bedeutung, nicht nur
um die Wirkung der Prämienzahlung auf die Einzelwirtschaft sondern auch
um die volkswirtschaftlichen Verschiebungen richtig beurteilen zu können.
Das gilt ganz besonders von der sozialen Versicherung, weil hier der Staat
durch Gesetzeszwang die Einrichtungen schafft, die Lasten verteilt und sich
vor jedem derartigen Gesetze doch einigermaßen klar sein müßte, wer die
Lasten tatsächlich und endgültig trägt. Es ist auffallend, daß in den fast
dreißig Jahren deutscher Sozialversicherung diese Frage noch niemals gründ
lich untersucht worden ist. Anläufe dazu sind gelegentlich gemacht worden.
Aber über Einzelmaterial, über Behauptungen und Teilschätzungen sind wir