Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Schadenkampagne  Zinsausgaben  verursachen,  die  die  Zinsgewinne  der
vorhandenen  Kapitalvorräte  fast  völlig  verzehren.
Um  an  einem  praktischen  Beispiele  die  obigen  Behauptungen  zu
beweisen,  lasse  ich  die  Höhe  der  Vermögensbestände  bei  7  größeren
Gegenfeitigkeitsgesellschaften  (darunter  6  Vorprämien-  und  Nachschußinstitute, ­
  1  mit  Umlageverfahren)  am  1.  Januar  1910  und  1.  Januar
1911  folgen  und  gebe  gleichzeitig  die  Beträge  an,  die  von  der  Vorprämie ­
  oder  von  der  Entschädigung  im  Jahre  1910  dem  Reservefonds
zuflössen.  Spezialreserven  sind  nicht  berücksichtigt,  bestehen  aber  nur  in
unbeträchtlicher  Höhe.
Anteile  der  Gesamtbeitragsleistung, ­
  die
satzungsgemäß  dem
Reservefonds  zufließen ­

Mk.
1  659  983

Reservefonds  am
1.  Januar  1911

Mk.
3  280  196

Anteile  der  Entschädigungen, ­
  die
satzungsgemäß  dem
Reservefonds  zufließen ­

Mk.
1  734  427

Wenn  man  nun  die  außer  den  besonderen  Beiträgen  noch  sonst  satzungsgemäß
  den  Reserven  zufließenden  Beträge  (Zinsen  usw.)  mit  273539  Mk.  mitberücksichtigt, ­
  so  sind  1910  4  591  738  Mk.  aus  den  Reserven  entnommen
worden.  Es  sind  also  nicht  nur  diejenigen  Summen  zur  Verringerung
der  Beitragsleistungen  absorbiert,  die  den  Reserven  satzungsgemäß  zugeflossen ­
  wären,  sondern  auch  noch  923  769  Mk.  darüber  hinaus.  Ohne
Heranziehung  der  Reserven  in  der  oben  angegebenen  Höhe  hätte  sich  der
Durchschnittsbeitrag  der  7  Gesellschaften  um  26  Pf.  erhöht  und  damit
den  Betrag  von  2,22  Mk.  pro  100  Mk.  Versicherungssumme  erreicht.
Bei  den  einzelnen  in  Frage  kommenden  Gesellschaften  hätte  sich  der
durchschnittliche  Prämiensatz,  wenn  die  den  Reserven  entnommenen  Beträge ­
  durch  erhöhte  Beitragssorderungen  hätten  aufgebracht  werden  müssen,
zwischen  7  und  37  Pf.  erhöht.  Erwägt  man  nun,  daß  die  Durchschnittsbeiträge ­
  einzelner  Gegenseitigkeitsgesellschaften  1910  infolge  der  außerordentlich ­
  starken  Hagelgefährdung  bis  zu  2,80  Mk.  bereits  betrugen,  st
wäre  die  niedrigste  Differenz  von  7  Pf.  als  Prämienaufschlag  sehr  wohl
von  den  Versicherungsnehmern  zu  tragen  gewesen  und  hätte  genügt,  um
eine  Reservefondszunahme  von  ca.  225  000  Mk.  pro  1911,  also  uw
5,40/o,  zu  ermöglichen,  statt  der  beträchtlichen  Verminderung  um  22°/°-Aus
  dem  Vorstehenden  ist  zu  ersehen,  daß  die  Frage  der  Kapitalanlage ­
  für  die  Hagelversicherung  nicht  von  der  Bedeutung  ist  wie  bei
anderen  Versicherungszweigen,  vor  allem  der  Lebensversicherung.  Das
            
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