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I. Geschäftliche Versicherung.
Beginnen wir die Untersuchung mit der Unfallversicherung. Der
Privatmann oder der Beamte mit festem Einkommen wird im allgemeinen
die Mittel, die er zur Bezahlung seiner Unfallversicherung benötigt,
zweifellos seinem sonstigen Verbrauch entziehen, er würde, wenn er eine
derartige Versicherung nicht hätte, den Betrag für andere Zwecke aus
geben, oder eventuell zurücklegen. Es ist kein Zufall, daß in den Kreisen
der genannten Personengruppen (abgesehen von Beamten in hoch ge
fährdeten Berufen, insbesondere in solchen ohne hinreichende Pensions- und
hinreichende Reliktenfürsorge) die Versicherungslust ziemlich gering ist.
Diese Erscheinung erklärt sich nicht etwa allein aus der verhältnismäßig
geringeren Gefährdung solcher Personen — einem Moment, dem übrigens ja
durch die niedrige Tarifierung der genannten Klassen bezüglich Unfall
versicherung (Einreihung in die niedersten Gefahrenklassen) ohnehin
Rechnung getragen ist — sondern sie erklärt sich zweifellos zum großen
Teil auch aus der Unmöglichkeit für den Versicherungsnehmer, den
Prämienaufwand abzuwälzen. (Selbstverständlich sind auch hier, wie
ausdrücklich betont sei, andere Möglichkeiten denkbar, so z. B. daß der
betreffende Beamte seine Einnahmen zu vermehren sucht, etwa durch
Nebenbeschäftigung, wie schriftstellerische Tätigkeit usw. Aber auch dann
noch wird es zweifelhaft sein, ob hierbei gerade die Unfallversicherungs-
Prämie eine irgendwie ausschlaggebende Rolle gespielt hat; für sich allein
Wohl niemals, höchstens im Zusammenhalt mit anderen finanziellen
Bedürfnissen. Die UnfallversicherungsPrämie ist eben an sich für einen
Angehörigen dieser Klassen, wenn die Versicherungssummen ungefähr den
Verdienstverhältnissen bzw. den Wirkungen eines Unfalls auf die wirt
schaftlichen Verhältnisse des Betreffenden entsprechend gewählt sind, derart
niedrig, daß sie für sich allein kaum jemals Anlaß zum Bestreben
nach Einnahme Vermehrung durch Entfaltung bzw. Steigerung gewinn
bringender Tätigkeit bei derartigen Versicherungsnehmern geben dürfte.)
Anders liegt die Sache bei solchen Berufen, deren Angehörige über
haupt nur solange Einnahme aus dem Berufe ziehen können, als i ie
se lb st darin tätig sein können oder die wenigstens ganz erhebliche Ein
buße an Einnahme erleiden, wenn sie vorübergehend oder überhaupt nicht
mehr persönlich tätig sein können. Bei diesen ist naturgemäß der Anreiz
sich gegen Unfall zu versichern ohne weiteres vorhanden, und zwar desto intcn-
siver, je empfindlicher einerseits körperliche Unfallfolgen sich wirtschaftlich
durch Einnahmeausfall bemerkbar machen würden, je mehr also Tätigkeits
ausfall gleichbedeutend mit Einnahmeausfall ist, und je größer anderer
seits nach der Art der Berufstätigkeit die Unfallgefahr ist. Beisp^ ^