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I. Geschäftliche Versicherung.
Für in Rückdeckung genommene ausländische Versicherungen haben
die deutschen Gesellschaften 0,46 Mill. Mark Schadenzahlungen geleistet,
die ausländischen für deutsche 0,33 Mill. Mark.
Während wir also oben (vgl. S. 135) sehen, daß der Unterschied
in der wechselseitigen (Brutto-) Prämieneinnahme pro 1909 8 1 la Mill. Mark
zugunsten des Auslandes betrug, beträgt hier der Unterschied zwischen
den Schadenzahlungen des Auslandes auf deutsches Geschäft und den
jenigen Deutschlands auf ausländisches Geschäft nur 3'/s Mill. Mark.
Im Jahre 1909 find, wie wir gesehen haben, deutschen Versicherten
24,5 Mill. Mark an Vorjahrsschäden aus direktem Geschäft der deutschen
Gesellschaften zugeflossen (wobei die noch nicht ausbezahlten, sondern zur
Auszahlung reservierten Beträge als allsbezahlt betrachtet werden sollen),
nämlich 6,6 Millionen an Unfallversicherte und 17,6 an Haftpflichtversicherte
bzw. -Verletzte (der Rest trifft auf Renten und Prämienrückgcwähr-
beträge).
Es sind ferner (unter dem gleichen Vorbehalt) den deutschen Unfall
versicherten an Schadenzahlungen des Jahres 1909 aus direktem Geschäft
zugeflossen 37,4 Millionen Mark, wovon auf Unfallversicherte treffen
18.7 Millionen und auf Haftpflichtversicherte bzw. Haftpflichtverletzte
14.8 (Rest auf Renten und Prämienrückgewähr).
Die ausländischen Gesellschaften haben 1909 an deutsche Ver
sicherte bezahlt, wie wir gleichfalls oben gesehen haben, aus selbst
abgeschlossenen Versicherungen an Vorjahrsschäden 5,4 Millionen, darunter
an Un'allversicherte 1,7 Millionen, an Haftpflichtversicherte bzw. -Ver
letzte 3,7 Millionen, und an Schadenzahlungen des direkten Geschäfts aus
1909 selbst 7 Millionen, worunter an Unfallversicherte 4 Millionen, an
Haftpflichtversicherte bzw. -Verletzte 2,6 Millionen.
(In diesen Zahlen stecken allerdings vielfach auch sogenannte Re-
gulierungskosten, z. B. Attest- und Prozeßkosten, denen aber eine aus
schlaggebende Bedeutung nicht zukommt, insbesondere, wenn, wie bei
vorstehender Darstellung, der Einfachheit halber runde Zahlen gebraucht
werden.)
Diese Ziffern lassen die bedeutsame Funktion der Unfall- und Haftpflicht
versicherung in der deutschen Volkswirtschaft ohne weiteres ersehen. Selbst
verständlich kann der Nutzen der Versicherung, worauf bereits in der
Einleitung zu dem vorliegenden Band zutreffend hingewiesen wurde, nicht
unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß jeder Versicherte auch
wieder etwas aus der Versicherung erhalten müßte. Es kann sich bei
denen, die etwas erhalten, immer, der Natur der Versicherung entsprechend,