Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
Für in Rückdeckung genommene ausländische Versicherungen haben 
die deutschen Gesellschaften 0,46 Mill. Mark Schadenzahlungen geleistet, 
die ausländischen für deutsche 0,33 Mill. Mark. 
Während wir also oben (vgl. S. 135) sehen, daß der Unterschied 
in der wechselseitigen (Brutto-) Prämieneinnahme pro 1909 8 1 la Mill. Mark 
zugunsten des Auslandes betrug, beträgt hier der Unterschied zwischen 
den Schadenzahlungen des Auslandes auf deutsches Geschäft und den 
jenigen Deutschlands auf ausländisches Geschäft nur 3'/s Mill. Mark. 
Im Jahre 1909 find, wie wir gesehen haben, deutschen Versicherten 
24,5 Mill. Mark an Vorjahrsschäden aus direktem Geschäft der deutschen 
Gesellschaften zugeflossen (wobei die noch nicht ausbezahlten, sondern zur 
Auszahlung reservierten Beträge als allsbezahlt betrachtet werden sollen), 
nämlich 6,6 Millionen an Unfallversicherte und 17,6 an Haftpflichtversicherte 
bzw. -Verletzte (der Rest trifft auf Renten und Prämienrückgcwähr- 
beträge). 
Es sind ferner (unter dem gleichen Vorbehalt) den deutschen Unfall 
versicherten an Schadenzahlungen des Jahres 1909 aus direktem Geschäft 
zugeflossen 37,4 Millionen Mark, wovon auf Unfallversicherte treffen 
18.7 Millionen und auf Haftpflichtversicherte bzw. Haftpflichtverletzte 
14.8 (Rest auf Renten und Prämienrückgewähr). 
Die ausländischen Gesellschaften haben 1909 an deutsche Ver 
sicherte bezahlt, wie wir gleichfalls oben gesehen haben, aus selbst 
abgeschlossenen Versicherungen an Vorjahrsschäden 5,4 Millionen, darunter 
an Un'allversicherte 1,7 Millionen, an Haftpflichtversicherte bzw. -Ver 
letzte 3,7 Millionen, und an Schadenzahlungen des direkten Geschäfts aus 
1909 selbst 7 Millionen, worunter an Unfallversicherte 4 Millionen, an 
Haftpflichtversicherte bzw. -Verletzte 2,6 Millionen. 
(In diesen Zahlen stecken allerdings vielfach auch sogenannte Re- 
gulierungskosten, z. B. Attest- und Prozeßkosten, denen aber eine aus 
schlaggebende Bedeutung nicht zukommt, insbesondere, wenn, wie bei 
vorstehender Darstellung, der Einfachheit halber runde Zahlen gebraucht 
werden.) 
Diese Ziffern lassen die bedeutsame Funktion der Unfall- und Haftpflicht 
versicherung in der deutschen Volkswirtschaft ohne weiteres ersehen. Selbst 
verständlich kann der Nutzen der Versicherung, worauf bereits in der 
Einleitung zu dem vorliegenden Band zutreffend hingewiesen wurde, nicht 
unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß jeder Versicherte auch 
wieder etwas aus der Versicherung erhalten müßte. Es kann sich bei 
denen, die etwas erhalten, immer, der Natur der Versicherung entsprechend,
	        
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