Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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Berlin  W.  66,  den  24.  Mai  1916.
Leipziger  Straße  4.
Zentralstelle  zur  Beschaffung
der  Heeresverpflegung.
Geschüftsnummer:  A  19700.

*%Hit  Ausbruch  des  Krieges  hatte  die  Heeresverwaltung  für  die  vermehrte  Verpflegung
des  Heeres  mit  Brvtgctreide,  Hafer,  Gerste,  Heu,  Stroh  und  lebendem  Vieh  in  geeigneter  Weise
Vorsorge  zu  treffen.
Die  erste  Frage,  die  es  dabei  zu  entscheiden  galt,  war  die,  ob  der  Bedarf  zwaugswcisc
oder  durch  freien  Ankauf  gedeckt  werden  sollte.  Die  Grundlage  für  die  zwangsweise  Beschaffung
bot  das  Gesetz  über  die  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  (Reichs-Gesetzbl.  S.  129).  Nach
diesem  ist  der  Bundesrat  berechtigt,  für  jeden  Lieferungsvcrband  (Kreis  usw.)  einen  bestimmten
Anteil  an  dem  Gesamtbedarf  des  Heeres  an  Brotgetreide,  Hafer,  Futtergerstc,  Heu,  Stroh  und
lebendem  Vieh  festzusetzen,  und  die  Lieferung  der  festgesetzten  Mengen  von  dem  Licfcrungsverbande
zu  verlangen  (Landlieferungen).
Hätte  sich  auch  auf  diese  Weise  der  Bedarf  des  Heeres  vielleicht  decken  lassen,  so  erschien
es  doch  unzweckmäßig,  auf  das  Gesetz  vom  13.  Juni  1873  zurückzugreifen,  weil  sich  inzwischen
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  wesentlich  verändert  hatten.
Bei  dem  freien  Ankauf  zeigten  sich  jedoch  schon  in  den  ersten  Tagen  erhebliche  Schwierigkeiten. ­
  Das  Bestreben  jedes  einzelnen  Proviantamtes  ging  dahin,  gerade  für  sich  möglichst  große
Mengen  zu  beschaffen.  Dadurch  ergab  sich  ein  unerwünschter  Wettbewerb  der  Proviantämter
untereinander,  durch  den  die  Preise  unverhältnismäßig  schnell  in  die  Höhe  getrieben  wurden.
Um  die  Frage  zu  klären,  wie  angesichts  der  vorstehend  geschilderten  Sachlage  die
Hceresverpflegung  am  besten  sichergestellt  werden  könnte,  fand  am  11.  August  1914  auf  Veranlassung ­
  des  Herrn  Reichskanzlers  im  Reichsamt  des  Innern  eine  Besprechung  der  beteiligten
Ressorts  unter  Hinzuziehung  von  Vertretern  der  landwirtschaftlichen  Körperschaften  des  Deutschen
Reiches  statt.  In  dieser  Sitzung  wurde  nach  Anhörung  von  Vertretern  des  Getreidchandels
beschlossen,  eine  zentrale  Organisation  ins  Leben  zu  rufen,  die  sich  in  den  Dienst  der  Beschaffung
der  Heeresverpflegung  stelle»  sollte.  Auf  Anregung  aus  der  Mitte  der  Anwesenden  wurde  ein
Ausschuß  von  acht  Herren  eingesetzt.  Dieser  wählte  zu  seinem  Vorsitzenden  den  Wirklichen
Geheimen  Rat  14.  Dr.  Mehnert  und  zu  dessen  Stellvertreter  den  Vorsitzenden  der  Landwirtschaftskammer ­
  für  die  Provinz  Pommern,  Freiherrn  von  Wangenheim.
Der  Ausschuß  erhielt  die  Aufgabe,  mit  größter  Beschleunigung  die  „Zentralstelle  zur
Beschaffung  der  Heeresverpflegung"  einzurichten.  Durch  Verfügung  des  Herrn  Reichskanzlers
(Reichsamt  des  Innern)  vom  22.  August  1914  wurde  die  Zentralstelle  als  eine  dem  Reichsamt
des  Innern  angegliederte  Reichskommission  mit  behördlichem  Charakter  anerkannt,  und  ihr  zur
Wahrnehmung  der  bei  Vergebung  und  Verteilung  der  Lieferungen  in  Frage  kommenden  öffentlichen ­
  und  Reichsinteressen  sowie  der  allgemeinen  Aufsicht  über  den  Geschäftsbetrieb  ein  Reichskommissar ­
  in  der  Person  des  Geheimen  Oberregierungsrats  und  vortragenden  Rats  im  Reichs-
            
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