Full text : Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

amt  des  Innern  Schar  in  er  bestellt.  Die  Zentralstelle  wurde  beauftragt,  den  gesamten  Bedarf
des  Heeres  an  Brotgetreide,  Mehl,  Hafer,  Gerste,  Heu,  Stroh  und  lebendem  Vieh  zu  beschaffen.
Der  Bundesrat  nahm  von  diesen  Maßnahmen  genehmigend  Kenntnis.
Die  Zentralstelle,  zu  deren  Geschäftsführern  der  Königl.  Preuß.  Regierungs-  und  Landesökonomierat ­
  Burckhardt  und  der  Direktor  der  Deutschen  Hypothekenbank  (Meiningen)  Hartmann ­
  bestimmt  wurden,  begann  ihre  Tätigkeit  bereits  am  Tage  nach  der  Besprechung  vom
11.  August.  Um  die  ihr  gestellten  Aufgaben  zu  erfüllen,  traf  sie  Vereinbarungen  mit  der  Heeresverwaltung, ­
  wie  diese  ihren  Bedarf  mitteilen  und  zu  welchen  Bedingungen  er  ihr  geliefert
werden  sollte.
Die  Tätigkeit  der  Zentralstelle  erstreckt  sich  auf  das  gesamte  Reichsgebiet;  die  Kaiserliche ­
  Marine  hat  jedoch  eine  eigene  Organisation  zur  Proviantbeschaffung.  Die  Königlich
Bayerische  und  die  Königlich  Württembergische  Heeresverwaltung  hatten  sich  zunächst  nicht  der
Zentralstelle  angeschlossen.  Später  wurde  aber  auch  diesen  Heeresverwaltungen  das  erforderliche
Brotgetreide,  Mehl  und  lebende  Vieh  durch  die  Zentralstelle  beschafft.
Zur  Beschaffung  der  von  der  Heeresverwaltung  angeforderten  Mengen  bediente  sich  die
Zentralstelle  anfangs  der  Landwirtschaftskammern  und  diese  des  örtlichen  Handels.  Durch  die
Bundesratsverordnung  vom  24.  August  1914  (Reichs-Gesetzbl.  S.  382)  war  landwirtschaftlichen
und  gewerblichen  Unternehmern  eine  Auskunftspflicht  über  ihre  Vorräte  an  Gegenständen  des
täglichen  Bedarfs,  insbesondere  an  Nahrungs-  und  Futtermitteln  auferlegt.  Die  Ergebnisse  der
erstatteten  Auskünfte  wurden  von  den  Landwirtschaftskammern  zusammengestellt.  Die  Zentralstelle ­
  ließ  sich  am  Ersten  jeden  Monats  auf  Grund  dieser  Zusammenstellungen  mitteilen,  welche
Vorräte  sich  in  den  Bezirken  der  Landwirtschaftskammern  befanden,  und  verteilte  sodann  den
von  der  Heeresverwaltung  angeforderten  Bedarf  in  der  Weise,  daß  jeder  Landwirtschaftskammer
bestimmte  Mengen  zur  Beschaffung  aufgegeben  wurden.  Die  Laudwirtschaftskamniern  erhielten
für  jede  abgelieferte  Tonne  Getreide  eine  llnkostenentschädigung  von  15  Pfg.,  für  jedes  Schaf
5  Pfg.,  für  jedes  Schwein  10  Pfg.  und  für  jedes  Rind  50  Pfg.  Sic  hatten  die  Anweisung,
sich  in  ausgedehntem  Maße  der  Genossenschaften  und  des  Handels  ihres  Bezirkes  zum  Ankäufe
der  von  der  Zentralstelle  angeforderten  Mengen  zu  bedienen.
Außerdem  trat  die  Zentralstelle  noch  unmittelbar  in  Geschäftsverkehr  mit  einer  Anzahl
vvn  Getreidehändlern,  und  zwar  zunächst  mit  Mitgliedern  des  Vereins  der  Berliner  Getrcideund
  Produktenhändler  E.  V.  Berlin,  später  auch  mit  auswärtigen  Getreidehändlcrn.
Die  Preisbegrenzung  fand  in  der  Weise  statt,  daß  mehrere  Male  im  Monat  eine
Kommission  zusammentrat,  die  aus  einem  Vertreter  des  Reichsamts  des  Innern,  zwei  Vertretern
des  Kriegsministeriums,  zwei  Vertretern  der  Zentralstelle  und  je  zwei  vom  Reichskanzler  bestimmten
  Vertretern  der  Landwirtschaft  und  des  Handels  bestand.  Diese  Kommission  setzte  fest,
welche  Preise  in  den  Hauptmarktorten  für  die  verschiedenen  in  Betracht  kommenden  Waren
höchstens  gezahlt  werden  durften.  Die  Landwirtschaftskammern  sowie  die  Intendanturen  und
Proviantämter  wurden  von  den  festgestellten  Preisen  vertraulich  unterrichtet;  sie  waren  angewiesen,
diese  bei  ihrem  Einkauf  nicht  zu  überschreiten.  Dadurch  wurden  ungewöhnliche  Preissteigerungen
vermieden,  wie  sie  sich  bei  Beginn  des  Krieges  gezeigt  hatten.
Die  ersten  Anmeldungen  der  Heeresverwaltung  erfolgten  zuin  5.  September  1914.  Die
Anmeldungen  nahmen  bald  einen  sehr  großen  Umfang  an.  Es  wurde  daher  nötig,  die  Zentralstelle ­
  weiter  auszubauen,  und  die  Erledigung  der  Geschäfte  in  mehreren  selbständigen  Abteilungen
vorzunehmen,  iiber  deren  Tätigkeit  nachstehend  gesondert  berichtet  wird.

Brotgetreide,  Mehl  und  Kleie.
Die  erforderlichen  Mengen  Brotgetreide  und  Mehl  wurden  zunächst  in  der  oben  angegebenen ­
  Weise  durch  Vermittelung  der  Landwirtschaftskammern  und  Händler  für  die  Heeresverwaltung ­
  angekauft.
Die  Beschaffung  von  Brotgetreide  stieß  jedoch  auf  Schwierigkeiten,  als  die  Bundesratsverordnung ­
  vom  28.  Oktober  1914  über  Höchstpreise  für  Getreide  und  Kleie  (Reichs-Gesetzbl.
            
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