amt des Innern Schar in er bestellt. Die Zentralstelle wurde beauftragt, den gesamten Bedarf
des Heeres an Brotgetreide, Mehl, Hafer, Gerste, Heu, Stroh und lebendem Vieh zu beschaffen.
Der Bundesrat nahm von diesen Maßnahmen genehmigend Kenntnis.
Die Zentralstelle, zu deren Geschäftsführern der Königl. Preuß. Regierungs- und Landesökonomierat
Burckhardt und der Direktor der Deutschen Hypothekenbank (Meiningen) Hartmann
bestimmt wurden, begann ihre Tätigkeit bereits am Tage nach der Besprechung vom
11. August. Um die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen, traf sie Vereinbarungen mit der Heeresverwaltung,
wie diese ihren Bedarf mitteilen und zu welchen Bedingungen er ihr geliefert
werden sollte.
Die Tätigkeit der Zentralstelle erstreckt sich auf das gesamte Reichsgebiet; die Kaiserliche
Marine hat jedoch eine eigene Organisation zur Proviantbeschaffung. Die Königlich
Bayerische und die Königlich Württembergische Heeresverwaltung hatten sich zunächst nicht der
Zentralstelle angeschlossen. Später wurde aber auch diesen Heeresverwaltungen das erforderliche
Brotgetreide, Mehl und lebende Vieh durch die Zentralstelle beschafft.
Zur Beschaffung der von der Heeresverwaltung angeforderten Mengen bediente sich die
Zentralstelle anfangs der Landwirtschaftskammern und diese des örtlichen Handels. Durch die
Bundesratsverordnung vom 24. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 382) war landwirtschaftlichen
und gewerblichen Unternehmern eine Auskunftspflicht über ihre Vorräte an Gegenständen des
täglichen Bedarfs, insbesondere an Nahrungs- und Futtermitteln auferlegt. Die Ergebnisse der
erstatteten Auskünfte wurden von den Landwirtschaftskammern zusammengestellt. Die Zentralstelle
ließ sich am Ersten jeden Monats auf Grund dieser Zusammenstellungen mitteilen, welche
Vorräte sich in den Bezirken der Landwirtschaftskammern befanden, und verteilte sodann den
von der Heeresverwaltung angeforderten Bedarf in der Weise, daß jeder Landwirtschaftskammer
bestimmte Mengen zur Beschaffung aufgegeben wurden. Die Laudwirtschaftskamniern erhielten
für jede abgelieferte Tonne Getreide eine llnkostenentschädigung von 15 Pfg., für jedes Schaf
5 Pfg., für jedes Schwein 10 Pfg. und für jedes Rind 50 Pfg. Sic hatten die Anweisung,
sich in ausgedehntem Maße der Genossenschaften und des Handels ihres Bezirkes zum Ankäufe
der von der Zentralstelle angeforderten Mengen zu bedienen.
Außerdem trat die Zentralstelle noch unmittelbar in Geschäftsverkehr mit einer Anzahl
vvn Getreidehändlern, und zwar zunächst mit Mitgliedern des Vereins der Berliner Getrcideund
Produktenhändler E. V. Berlin, später auch mit auswärtigen Getreidehändlcrn.
Die Preisbegrenzung fand in der Weise statt, daß mehrere Male im Monat eine
Kommission zusammentrat, die aus einem Vertreter des Reichsamts des Innern, zwei Vertretern
des Kriegsministeriums, zwei Vertretern der Zentralstelle und je zwei vom Reichskanzler bestimmten
Vertretern der Landwirtschaft und des Handels bestand. Diese Kommission setzte fest,
welche Preise in den Hauptmarktorten für die verschiedenen in Betracht kommenden Waren
höchstens gezahlt werden durften. Die Landwirtschaftskammern sowie die Intendanturen und
Proviantämter wurden von den festgestellten Preisen vertraulich unterrichtet; sie waren angewiesen,
diese bei ihrem Einkauf nicht zu überschreiten. Dadurch wurden ungewöhnliche Preissteigerungen
vermieden, wie sie sich bei Beginn des Krieges gezeigt hatten.
Die ersten Anmeldungen der Heeresverwaltung erfolgten zuin 5. September 1914. Die
Anmeldungen nahmen bald einen sehr großen Umfang an. Es wurde daher nötig, die Zentralstelle
weiter auszubauen, und die Erledigung der Geschäfte in mehreren selbständigen Abteilungen
vorzunehmen, iiber deren Tätigkeit nachstehend gesondert berichtet wird.
Brotgetreide, Mehl und Kleie.
Die erforderlichen Mengen Brotgetreide und Mehl wurden zunächst in der oben angegebenen
Weise durch Vermittelung der Landwirtschaftskammern und Händler für die Heeresverwaltung
angekauft.
Die Beschaffung von Brotgetreide stieß jedoch auf Schwierigkeiten, als die Bundesratsverordnung
vom 28. Oktober 1914 über Höchstpreise für Getreide und Kleie (Reichs-Gesetzbl.