Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

Auf  die  Verschiebungen,  die  in  dem  Verhältnisse  zwischen  den  Ver
sicherungsbeiträgen  und  den  Zinseinnahmen  eingetreten  sind,  wird  noch
an  späterer  Stelle  einzugehen  sein.
Untersucht  man  die  Herkunft  dieser  ganzen  Einnahmen  und  ihren
Einfluß  auf  die  Wirtschaftsführung  derjenigen  Kreise,  die  sie  aufzubringen
haben,  so  kann  man  die  Zinseinnahmen  zunächst  außer  Betracht  lassen;
bei  ihnen  hängt  alles  von  der  Art  der  Vermögensanlage  und  den  Verwendungszwecken ­
  der  ausgeliehenen  Kapitalien  ab;  darüber  aber  wird
besonders  zu  sprechen  sein.
Die  Zuschüsse  des  Reiches  zu  den  Kosten  der  Invalidenversicherung ­
  sind  eine  im  Versicherungswesen  ungewöhnliche  Erscheinung;
ganz  besonders  wegen  ihrer  großen  Höhe:  wurde  doch  durch  die  Reichszuschüsse ­
  mehr  als  ein  volles  Drittel  der  ganzen  bisherigen  Rentenzahlungen ­
  bestritten.  Zwar  sinkt  diese  Anteilsquote  allmählich  —  zehn
Jahre  vorher  (1900)  stammten  noch  beinahe  40  °/o  aller  geleisteten
Rentenbeträge  aus  den  Reichszuschüssen  —,  und  sie  wird  auch  noch  eine
gewisse  Zeitlang  weiter  sinken,  weil  der  durchschnittliche  Betrag  der  bewilligten ­
  Renten  noch"  steigt  (längere  Versicherungsdauer,  Verwendung
höherer  Beitragsmarken),  der  Reichszuschuß  aber  die  feste  Summe  von
50  Mk.  behält.  Aber  sie  wird  doch  stets  einen  sehr  erheblichen  Teil  der
Rentenlasten  ausmachen,  zumal  nach  der  Einführung  der  Hinterbliebenenversicherung, ­
  zu  deren  Kosten  weitere  Reichszuschüsse  geleistet  werden.
Zweifellos  fehlt  der  Invalidenversicherung  unter  diesen  Umständen  eines
der  charakteristischsten  Merkmale  der  reinen  Versicherungseinrichtungen,
und  es  tritt  das  Moment  der  ergänzenden  staatlichen  Fürsorge  hinzu.
Ihre  Begründung  findet  diese  zunächst  in  dem  allgemeinen  Staatsinteresse, ­
  das  eine  angemessene  Sicherung  der  breiten,  wirtschaftlich  abhängigen ­
  Massen  bei  Invalidität  und  hohem  Alter  aus  sittlichen  Gründen
als  notwendig  und  aus  politischen  Gründen  als  zweckmäßig  erscheinen  läßt*.

1  Bei  der  Ausstellung  der  ersten  Pläne  zur  Jnvaliditätssürforge  ging  Bismarck
sogar  von  dem  Gedanken  aus,  die  erwerbsunfähigen  Arbeiter  einzig  und  allein  durch
freie  Zuwendungen  aus  Reichsmitteln  gegen  die  Folgen  von  Alter  und  Invalidität
zu  schützen,  wie  es  bekanntlich  neuerdings  im  Auslande  stellenweise  geschehen  ist-Sein
  politisches  Ziel  dabei  hat  er  u.  a.  in  der  bekannten*  Reichstagsrede  vom
18.  Mai  1889  folgendermaßen  ausgesprochen:  „Wenn  wir  700000  kleine  Rentner,
die  vom  Reiche  ihre  Rente  beziehen,  haben,  gerade  in  den  Klassen,  die  sonst  nicht
viel  zu  verlieren  haben  und  bei  einer  Veränderung  irrtümlich  glauben,  daß  sie  viel
gewinnen  können,  so  halte  ich  das  für  einen  außerordentlichen  Vorteil.  Wenn  sie
auch  nur  115—200  Mk.  zu  verlieren  haben,  so  erhält  sie  doch  das  Metall  in  ihrer
            
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