Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 
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(früher 4, jetzt 5) Lohnklassen gegeben, für welche bisher Wochenbeiträge 
Von 14, 20, 24, 30 bzw. 36 Pf. erhoben worden sind. Der Zweck 
dieser Einrichtung ist aber naturgemäß nur die Anpassung der Beiträge 
an die Leistungsfähigkeit der Versicherten; den verschiedenen hohen Bei 
trägen entsprechen die verschieden hohen Rentensätze, die dafür gewährt 
werden. 
Die Höhe der jährlichen B eitra g seinn ah m en der Ver 
sicherungsanstalten ist aus der oben gegebenen Zusammenstellung er 
sichtlich. Das Ansteigen der Summen beruht zunächst auf der natür 
lichen Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. der Versicherungs- 
Pflichtigen Personen. Je nach der Lage der Wirtschaftskonjunktur geht 
es schneller oder langsamer — also ungleichmäßig vor sich; eine plan 
mäßige Kontrolle der mit Strafbefugnis ausgestatteten Versicherungs 
anstalten sorgt dafür, daß möglichst alle versicherungspflichtigen Personen 
auch tatsächlich versichert werden, und zwar mit Beiträgen der richtigen 
Lohnklasfe x . Die allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne drückt sich in 
der steigenden Verwendung von Marken höherer Lohnklassen aus: 1891 
und 1892 waren ungefähr der vierte Teil aller geleisteten Wochenbeiträge 
Marken der ersten (untersten) Lohnklasse, 1910 nur mehr der elfte Teil. 
Auf die fünfte Lohnklasse (für ein Jahresarbeitsverdienst von mehr als 
1150 Mk.), die seit 1900 neu eingeführt ist, entfielen 1901 etwa 8 °/o 
der geleisteten Wochenbeiträge, 1910 aber deren 23%; und dem 
entsprechend ist auch die durchschnittliche Höhe des Wochenbeitrages an 
dauernd gestiegen: 1891—1894 erreichte der durchschnittliche Wert 
der verwendeten Beiträge bei den Versicherungsanstalten noch nicht 21 Pf., 
1910 betrug er 25,86 Pf., bei den Sonderkassen sogar 32,23, im 
Gesamtdurchschnitt aller Versicherungsträger der Invalidenversicherung 
aber 26,31 Pf. 
Die Reichsversicherungsordnung hat zur Aufbringung der Mittel 
für die Hinterbliebenenversicherung die Wochenbeiträge zum Teil erheblich 
erhöht, nämlich auf 16, 24, 32, 40 bzw. 48 Pf. Legt man die Zahl 
der 1910 verkauften Beitragsmarken zugrunde, so kann man annehmen, 
daß die Beitragseinnahme der Versicherungsanstalten allein durch diese 
Erhöhung sich um jährlich 60 Mill. Mk. steigern, also im Jahre 1912 
mindestens 260 Mill. Mk. betragen wird. Der durchschnittliche Wert- 
' In den Jahren 1908 bzw. 1909 sind durch die Beitragskontrolle nicht weniger 
als 1332000 Mk. bzw. 1417 000 Mk. an Beiträgen eingebracht worden, die nicht 
bezahlt waren, sonst also hinterzogen worden wären. (Festschrift des Rcichsversicherungs- 
amts S. 126.)
	        
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