Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

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(früher  4,  jetzt  5)  Lohnklassen  gegeben,  für  welche  bisher  Wochenbeiträge
Von  14,  20,  24,  30  bzw.  36  Pf.  erhoben  worden  sind.  Der  Zweck
dieser  Einrichtung  ist  aber  naturgemäß  nur  die  Anpassung  der  Beiträge
an  die  Leistungsfähigkeit  der  Versicherten;  den  verschiedenen  hohen  Beiträgen ­
  entsprechen  die  verschieden  hohen  Rentensätze,  die  dafür  gewährt
werden.
Die  Höhe  der  jährlichen  B  eitra  g  seinn  ah  m  en  der  Versicherungsanstalten ­
  ist  aus  der  oben  gegebenen  Zusammenstellung  ersichtlich. ­
  Das  Ansteigen  der  Summen  beruht  zunächst  auf  der  natürlichen ­
  Zunahme  der  erwerbstätigen  Bevölkerung  bzw.  der  Versicherungs-Pflichtigen
  Personen.  Je  nach  der  Lage  der  Wirtschaftskonjunktur  geht
es  schneller  oder  langsamer  —  also  ungleichmäßig  vor  sich;  eine  planmäßige ­
  Kontrolle  der  mit  Strafbefugnis  ausgestatteten  Versicherungsanstalten ­
  sorgt  dafür,  daß  möglichst  alle  versicherungspflichtigen  Personen
auch  tatsächlich  versichert  werden,  und  zwar  mit  Beiträgen  der  richtigen
Lohnklasfe  x .  Die  allgemeine  Steigerung  der  Arbeitslöhne  drückt  sich  in
der  steigenden  Verwendung  von  Marken  höherer  Lohnklassen  aus:  1891
und  1892  waren  ungefähr  der  vierte  Teil  aller  geleisteten  Wochenbeiträge
Marken  der  ersten  (untersten)  Lohnklasse,  1910  nur  mehr  der  elfte  Teil.
Auf  die  fünfte  Lohnklasse  (für  ein  Jahresarbeitsverdienst  von  mehr  als
1150  Mk.),  die  seit  1900  neu  eingeführt  ist,  entfielen  1901  etwa  8  °/o
der  geleisteten  Wochenbeiträge,  1910  aber  deren  23%;  und  dementsprechend ­
  ist  auch  die  durchschnittliche  Höhe  des  Wochenbeitrages  andauernd ­
  gestiegen:  1891—1894  erreichte  der  durchschnittliche  Wert
der  verwendeten  Beiträge  bei  den  Versicherungsanstalten  noch  nicht  21  Pf.,
1910  betrug  er  25,86  Pf.,  bei  den  Sonderkassen  sogar  32,23,  im
Gesamtdurchschnitt  aller  Versicherungsträger  der  Invalidenversicherung
aber  26,31  Pf.
Die  Reichsversicherungsordnung  hat  zur  Aufbringung  der  Mittel
für  die  Hinterbliebenenversicherung  die  Wochenbeiträge  zum  Teil  erheblich
erhöht,  nämlich  auf  16,  24,  32,  40  bzw.  48  Pf.  Legt  man  die  Zahl
der  1910  verkauften  Beitragsmarken  zugrunde,  so  kann  man  annehmen,
daß  die  Beitragseinnahme  der  Versicherungsanstalten  allein  durch  diese
Erhöhung  sich  um  jährlich  60  Mill.  Mk.  steigern,  also  im  Jahre  1912
mindestens  260  Mill.  Mk.  betragen  wird.  Der  durchschnittliche  Wert-'
  In  den  Jahren  1908  bzw.  1909  sind  durch  die  Beitragskontrolle  nicht  weniger
als  1332000  Mk.  bzw.  1417  000  Mk.  an  Beiträgen  eingebracht  worden,  die  nicht
bezahlt  waren,  sonst  also  hinterzogen  worden  wären.  (Festschrift  des  Rcichsversicherungsamts
  S.  126.)
            
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