Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 
199 
Reichsversicherungsordnung bat zudem neuerdings auch durch Einführung 
einer freiwilligen Z u s a tz v e r s i ch e r u n g die Möglichkeit geschaffen, durch 
Verwendung von Zusatzmarken die gesetzliche Invalidenrente in beliebiger 
Weise zu erhöhen. Weiter darf auch nicht übersehen werden, daß weit 
aus den meisten Rentenempfängern immer noch ein Bruchteil von Arbeits 
und Erwerbsfähigkeit verbleibt, den sie tatsächlich wirtschaftlich nutz 
bringend zu verwerten Pflegen. 
Für den Wert, den der Rentenbezug für die Versicherten hat, ist 
endlich auch feine Dauer wichtig. Die Landesversicherungsanstalt Berlin 
hat die durchschnittliche Dauer des Rentenbezuges in ihren Bezirken für 
männliche Jnvalidenrentner 1910 auf 1037 Tage, für weibliche auf 
1275 Tage ermittelt; die Bezugsdauer hat erheblich zugenommen, sie 
betrug 1900 durchschnittlich nur 497 Tage bei den Männern, 512 Tage 
bei den Frauen. Indessen unterscheidet sich die Bezugsdauer doch außer 
ordentlich stark nach dem Alter; in den jüngeren Altersklassen pflegt die 
Jnvaliditätsursache sehr bald den Tod herbeizuführen, so daß der Renten 
bezug kaum 1—2 Jahre dauert 
Von den Personen, denen 1910 von der Versicherungsanstalt Berlin 
Invalidenrente bewilligt wurde, starben 10 °/o der Männer und 7 °/o der 
Frauen noch innerhalb des Bewilligungsjahres; 1900 war der ent 
sprechende Satz freilich 19 "/» der Männer und 8 °/o der Frauen, und er 
differiert selbstverständlich immer stark nach dem Lebensalter. Bei den 
jungen Altersklassen führt vor allem die Lungentuberkulose sehr früh zum 
Tode und damit zum Aufhören der Rente. Leider sind uns ähnliche 
Zahlen für die Gesamtheit der Invalidenversicherung nicht bekannt, so 
daß sich auch nicht zuverlässig beurteilen läßt, wieweit die für Berlin 
gefundenen Zahlen zu verallgemeinern sind. In der Denkschrift zum 
Jnvalidenversicherungsgesetze (versicherungsmathematischer Teil) sind zwar 
für die neunziger Jahre die Jnvalidenrentner bei sechs der größten An 
stalten nach der Dauer des Rentengenusses und der Wahrscheinlichkeit 
auszuscheiden untersucht worden, doch werden — nach den Berliner Be 
obachtungen zu schließen — die damaligen Ergebnisse heute kaum noch 
zutreffen. 
Das Bild bedarf aber nach einer anderen Seite hin noch einer Er 
gänzung. Reben der Todesursache veranlaßt nach den gesetzlichen Be 
stimmungen auch die Wiedererlangung der Erw erb s fäh i gkei t 
das Aufhören der Jnvaliditätsrenten. In der Tat führt der Renten- 
1 Verwaltungsbericht der gen. Anstalt 1910.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.