Wenn man die Ziele der Versicherungsanstalten bei diesen ihren planmäßigen
Bemühungen berücksichtigt, so mutet es etwas befremdlich an, wenn die
Reichsversicherungsordnung die bekannte Einführung des Anlagezwanges
für Staatspapiere damit begründet l , daß „die Mehrzahl der Versicherungs-
anstalten je länger je mehr es unterlassen, bei der Anlegung der Vermögens
bestände die Interessen des Reiches und der Bundesstaaten zu berück
sichtigen".
Die v o l k s w i r t s ch a f t l i ch e W i r k u n g, die die Anlageweise dieser
Versicherungsgelder äußert, ist hinsichtlich der Reichs- und Staats
papiere verhältnismäßig klar: die Invalidenversicherung hat dem Kapital
märkte bis Ende 1910 rund 199 Mill. Mk. zugeführt, von denen
42 Millionen für Zwecke des Reiches, 157 Millionen für solche der
Bundesstaaten verwendet worden sind; man wird wenigstens bei den
letzteren annehmen können, daß sie überwiegend oder nahezu ganz sür
Produktive Zwecke verwendet worden sind. Infolge der Bestimmung der
Reichsversicherungsordnung (bzw. des Einführungsgesetzes dazu), daß
künftig solange vom jährlichen Vermögenszuwachs mindestens ein Drittel
in Reichs- und Staatsanleihen anzulegen ist, bis jede Versicherungs
anstalt ein Viertel ihres Vermögens in Anleihen dieser Art besitzt, wird
die Verwendung der Versicherungsgelder für staatliche Unternehmungen
und Anlagen stark zunehmen. Mit demselben Vorbehalte, der oben bei
der Veranschlagung des künftigen Vermögens der Invalidenversicherung
gemacht werden mußte, kann man schätzen, daß die Versicherungsträger
bis Ende 1920 weitere 350—400 Mill. Mk. in Reichs- und Staats
anleihen haben werden.
Mannigfaltiger und schwieriger zu beurteilen ist die wirtschaftliche
Verwendung der 382 Millionen, die in Kommunalpapieren angelegt
sind. Außer den Schuldverschreibungen der Städte und Kommunal-
verbande bzw. ihrer Kreditinstitute werden hier auch die Pfandbriefe der
Landschaften und dergleichen mitgezählt, die dem privaten Realkredite
dienen. Das Reichsversicherungsamt hat für Ende 1910 den Besitz der
Anstalten an Pfandbriefen, Rentenbriefen, Provinzialanleihescheinen und
anderen Wertpapieren, die ausschließlich oder größtenteils zur Befriedigung
des landwirtschaftlichen Realkredits emittiert sind, auf nom.
126,3 Millionen ermittelt. Nach den besonderen Vorschriften, die für
den Wertansatz der Wertpapiere in den jährlichen Vermögensaufstellungen
1 Die Grundsätze und Ziele, die bei Einführung der Invalidenversicherung
eigentlich zu der weitgehenden finanziellen Beteiligung des Reiches geführt haben,
sind schon oben — S. 182 — dargelegt worden.
Schriften 187. IV. 14
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Mewes, Reichsinvalidenversicherung.