Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Wenn man die Ziele der Versicherungsanstalten bei diesen ihren planmäßigen 
Bemühungen berücksichtigt, so mutet es etwas befremdlich an, wenn die 
Reichsversicherungsordnung die bekannte Einführung des Anlagezwanges 
für Staatspapiere damit begründet l , daß „die Mehrzahl der Versicherungs- 
anstalten je länger je mehr es unterlassen, bei der Anlegung der Vermögens 
bestände die Interessen des Reiches und der Bundesstaaten zu berück 
sichtigen". 
Die v o l k s w i r t s ch a f t l i ch e W i r k u n g, die die Anlageweise dieser 
Versicherungsgelder äußert, ist hinsichtlich der Reichs- und Staats 
papiere verhältnismäßig klar: die Invalidenversicherung hat dem Kapital 
märkte bis Ende 1910 rund 199 Mill. Mk. zugeführt, von denen 
42 Millionen für Zwecke des Reiches, 157 Millionen für solche der 
Bundesstaaten verwendet worden sind; man wird wenigstens bei den 
letzteren annehmen können, daß sie überwiegend oder nahezu ganz sür 
Produktive Zwecke verwendet worden sind. Infolge der Bestimmung der 
Reichsversicherungsordnung (bzw. des Einführungsgesetzes dazu), daß 
künftig solange vom jährlichen Vermögenszuwachs mindestens ein Drittel 
in Reichs- und Staatsanleihen anzulegen ist, bis jede Versicherungs 
anstalt ein Viertel ihres Vermögens in Anleihen dieser Art besitzt, wird 
die Verwendung der Versicherungsgelder für staatliche Unternehmungen 
und Anlagen stark zunehmen. Mit demselben Vorbehalte, der oben bei 
der Veranschlagung des künftigen Vermögens der Invalidenversicherung 
gemacht werden mußte, kann man schätzen, daß die Versicherungsträger 
bis Ende 1920 weitere 350—400 Mill. Mk. in Reichs- und Staats 
anleihen haben werden. 
Mannigfaltiger und schwieriger zu beurteilen ist die wirtschaftliche 
Verwendung der 382 Millionen, die in Kommunalpapieren angelegt 
sind. Außer den Schuldverschreibungen der Städte und Kommunal- 
verbande bzw. ihrer Kreditinstitute werden hier auch die Pfandbriefe der 
Landschaften und dergleichen mitgezählt, die dem privaten Realkredite 
dienen. Das Reichsversicherungsamt hat für Ende 1910 den Besitz der 
Anstalten an Pfandbriefen, Rentenbriefen, Provinzialanleihescheinen und 
anderen Wertpapieren, die ausschließlich oder größtenteils zur Befriedigung 
des landwirtschaftlichen Realkredits emittiert sind, auf nom. 
126,3 Millionen ermittelt. Nach den besonderen Vorschriften, die für 
den Wertansatz der Wertpapiere in den jährlichen Vermögensaufstellungen 
1 Die Grundsätze und Ziele, die bei Einführung der Invalidenversicherung 
eigentlich zu der weitgehenden finanziellen Beteiligung des Reiches geführt haben, 
sind schon oben — S. 182 — dargelegt worden. 
Schriften 187. IV. 14 
209 
Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
	        
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