Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

Berufsgenossenschaften  zur  Durchführung  ihrer  Aufgaben  Betriebsfonds
nötig  haben  und  weil  die  Tiefbau-Berufsgenossenfchaft  sowie  die  Bau-Versicherungsanstalten
  und  die  See-Versicherungsanstalt  das  Kapitaldeckungs-
  und  das  Prämienverfahren  —  nicht  wie  die  übrigen  Berufsgenossenschaften ­
  das  Kostenumlageversahren  —  haben  und  zurzeit  noch
die  Zinsen  aus  dem  schon  vorhandenen  Kapital  die  zur  Ansammlung
weiteren  Deckungskapitals  nötigen  Beträge  nicht  erreichen.
Die  Zahl  der  Betriebe  und  damit  der  Unternehmer,  die  für  die
Unfallversicherung  in  Anspruch  genommen  wurden,  ist  von  den  gewerblichen ­
  Berufsgenossenschaften  genau,  von  den  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften ­
  annähernd  ermittelt  worden.  Bei  den  Ausführungsbehörden ­
  und  den  Versicherungsanstalten  ist  ihre  Zahl,  soweit  man  dort
überhaupt  von  „Betrieben"  sprechen  kann,  unbekannt.  Wieviel  Personen
im  ganzen  versichert  waren,  weisen  außer  den  gewerblichen  Berufsgenossenschaften ­
  noch  die  Ausführungsbehörden  nach;  bei  den  landwirtschaftlichen ­
  Berufsgenossenschaften  läßt  sich  ihre  Zahl  nur  schätzen,  und
zwar  recht  unvollkommen.  Die  Bau-Versicherungsanstalten  weisen  zwar
seit  1903  die  Zahl  der  sogenannten  Vollarbeiter  nach,  doch  läßt  sich
diese  mit  der  Zahl  der  durchschnittlich  versicherten  Personen  nicht  ohne
weiteres  vergleichen,  so  daß  wir  hier  auf  ihre  Wiedergabe  verzichten,
was  um  so  unbedenklicher  geschehen  kann,  als  die  Zahl  so  gering  ist
(1909:  80  500,  1910:  85  400  Vollarbeiter),  daß  sic  nicht  ins  Gewicht ­
  fällt.
In  der  folgenden  Tabelle  5  sind  die  sich  hiernach  ergebenden  Zahlenreihen ­
  zusammengestellt.  Bei  den  gewerblichen  Berufsgenossenschaften
sind  noch  des  allgemeinen  Interesses  wegen  die  jährlichen  Lohnsummen
beigefügt.  Hierzu  ist  jedoch  zu  bemerken,  daß  die  Berufsgenossenschaften
bis  1902  nur  die  bei  der  Beitragsberechnung  anzurechnenden  Löhne
nachwiesen  und  daß  daher  auch  nur  diese  hier  angegeben  werden  konnten,
während  von  1903  an  auch  die  tatsächlich  gezahlten  Löhne  nachgewiesen
und  daher  in  unsere  Tabelle  aufgenommen  worden  sind.  Die  Differenz
zwischen  beiden  Summen  ist  unbedeutend;  1909  betrugen  die  wirklich ­
  gezahlten  Löhne  8  567  302  000  Mk.,  die  anzurechnenden  Löhne
8  587  683  000  Mk.  (1910:  9187  642  000  und  9184  491  000  Mk.).  Bei
den  Schätzungen,  der  Zahl  der  nach  dem  landwirtschaftlichen  Unfallversicherungsgesetz
  versicherten  Personen  sind  die  Ergebnisse  der  Volksund ­
  namentlich  der  Berufszählungen  zugrunde  gelegt  worden.  So  erklären ­
  sich  die  plötzlichen  Veränderungen  in  den  Jahren  1891,  1896
und  1908.  Auch  die  Angaben  über  die  Zahl  der  landwirtschaftlichen
            
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