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II. Öffentliche Versicherung.
3. in Wertpapieren der Einzelstaaten 51 57-6 000 Mk.
4. in Wertpapieren von kommunalen Körperschaften
(Provinzen, Kreisen, Städten, Gemeinden usw.) . 43 967 000 „
5. in Psandbriesen, Rentenbriefen u. ä 36 440 000 „
6. in Hypotheken im ganzen Reiche 36 891 000 „
7. bei Banken 8 347 000 „
8. in Verwaltungsgebäuden, Genesungsheimen, Er
holungsstätten, Kliniken, Heilbadeanstalten und
ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen .... 24293000 „
Ein völlig richtiges Bild kann hierdurch nicht gegeben werden. Die
anderen bei diesen Erhebungen nicht einbegriffenen Krankenkassen, es sind
namentlich die kleineren Kaffen, werden kaum Beträge für Verwaltungs
gebäude, Genesungsheime angelegt haben. Die Rücklagen der Gemeinde
krankenversicherungen in Hohe von rund 6,5 Mill. Mk. werden vermutlich
vornehmlich in den den Gemeinden nahestehenden Sparkassen zu suchen
sein. Es ist auch anzunehmen, daß viele der kleineren Kassen gleichfalls
die Anlage bei öffentlichen Sparkassen vorgezogen haben. Tatsächlich
wird also wohl in der vorstehenden Zusammenstellung die Zahl über
die Anlagen bei Sparkassen etwas niedrig und die Zahl über die Anlagen
in Berwaltungsgebäuden und Genesungsheimen zu hoch sein. Diese
Unterschiede dürften jedoch nicht so erheblich sein, daß dadurch das Gesamt
bild wesentlich geändert würde.
Dieses Bild dürfte auch im Laufe der Jahre ungefähr dasselbe ge
wesen sein.
In Verbindung mit den von den Renten- und Kapitalversicherungen
angehäuften Summen betrachtet, fallen die Beträge der Krankenkassen bei
den einzelnen Anlegungsarten nicht so ins Gewicht, daß sie hierbei
von bedeutsamem Einfluß sind. Irgend eine nennenswerte Einwirkung
der Rücklagen der Krankenkassen aus den Geldmarkt, auf den Kurs der
öffentlichen Anleihen, auf den Zinsfuß und Bankdiskont, auf Boden
spekulation und Baugewerbe selbst in begrenzten Bezirken kann nicht
festgestellt werden.
Höhe und Anlage der Rücklage im Jahre 192 0.
Wie hoch die Rücklagen der Krankenkassen im Jahre 19 2 0 und
wie diese Rücklagen dann angelegt sein werden, darüber kann man nur
Vermutungen aussprechen; selbst Schätzungen müssen als sehr zweifelhast
gelten. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß die Zahl der Versicherten,