Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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5.  Angestelltenversicherung.
Von
Dr.  Heinz  Kotthoff.
Das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911  erweitert ­
  die  bisherige  „Arbeiterversicherung"  durch  eine  ergänzende  Sonderversicherung ­
  für  Privatangestellte,  die  am  1.  Januar  1913  in  Kraft
getreten  ist.  Wenn  also  auch  gegenwärtig  die  neue  Einrichtung  noch
keinen  Einfluß  auf  den  Geldmarkt  ausübt,  so  verlohnt  es  doch  wohl,
sich  die  wahrscheinliche,  nicht  unbedeutende  Wirkung  im  nächsten  Jahrzehnte ­
  klarzumachen.  Diese  kann  nach  den  amtlichen  Denkschriften  und
der  Gesetzesbegründung  folgendermaßen  geschätzt  werden:
Die  Zahl  der  für  die  neue  Versicherung  in  Betracht  kommenden
Angestellten  beträgt  nach  der  Berufszählung  von  1907  rund  2  Millionen.
Davon  scheiden  die  Altersklassen  unter  16  und  über  60  Jahre  aus,  so
daß  ein  versicherungspflichtiger  Bestand  von  1,84  Millionen  verbleibt.
Diese  Zahl  ist  von  anderer  Seite  als  zu  niedrig  erklärt  worden,  da  feit
1907  schon  wieder  eine  wesentliche  Steigerung  stattgefunden  habe.  Die
Vertreter  des  Reichsamts  des  Innern  haben  aber  die  Einwände  zu  widerlegen ­
  versucht,  und  für  unsere  Zwecke  genügen  auch  die  vorsichtigsten
Anschläge.
Die  Versicherung  auf  Ruhegeld  und  Hinterbliebenenrenten  beruht
auf  Beiträgen  von  8  %  des  zu  versichernden  Einkommens.  Dieses  ist
stets  die  llntergrenze  der  Bezüge  in  jeder  der  neun  Gehaltsklasscn.  In
Klassen  bis  zu  2000  Mk.  Jahreseinkommen  ist  die  Prämie  um  den  Beitrag ­
  der  allgemeinen  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversorgung  (Reichsversicherungsordnung ­
  Buch  IV)  ermäßigt,  weil  die  gering  besoldeten  Angestellten ­
  (mit  einigen  Ausnahmen)  dem  Versichcrungszwauge  in  der
Arbeiterversicherung  unterworfen  bleiben.  Nach  Schätzungen  der  Regierung
(durch  Verallgemeinerung  verschiedener  Teilerhebungen)  sollen  die  Angestellten ­
  sich  folgendermaßen  auf  die  Einkommensstufen  verteilen:
            
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