Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

I.  Geschäftliche  Versicherung.

Punkt  noch  nicht  erreicht  hat,  und  in  absehbarer  Zeit  auch  nicht  erreichen
wird.  Man  kann  dies  aus  ihrer  bisherigen  Entwickelung  schließen;  man
muß  zu  dieser  Ansicht  aber  auch  bei  einem  Vergleich  mit  der  Bevölkerungszunahme ­
  kommen.  Die  große  Zahl  der  seit  ungefähr  dem  Jahre  1890
Geborenen  tritt  jetzt  erst  allmählich  in  das  Lebensalter,  das  für  die  Versicherung ­
  hauptsächlich  in  Betracht  kommt.  Die  Zahl  der  Eheschließungen
ist,  absolut  gerechnet,  noch  in  starkem  Steigen  begriffen,  und  die  Verheiratung ­
  und  die  Vermehrung  der  Familie  bilden  ja  bekanntlich  für
viele  den  äußeren  Anlaß  zur  Versicherungsnahme.
Freilich  läßt  sich  denken,  daß  die  private  Lebensversicherung  durch
Schaffung  staatlicher  Einrichtungen  oder  durch  andere  Einflüsse  in  ihrer
Entwickelung  gehemmt  oder  gar  wesentlich  zurückgedrängt  wird.  Solche
Befürchtungen  hat  namentlich  die  ihrer  Ausführung  jetzt  entgegengehende
staatliche  Angestelltenversicherung  erweckt.  Man  besorgt,  daß  das  Bedürfnis ­
  der  Privatbeamten  nach  Sicherstellung  ihrer  eigenen  Person  und
ihrer  Familie  durch  die  staatliche  Versicherung  ausreichend  gedeckt  wird,
oder  daß  ihnen  die  Mittel  fehlen  werden,  die  unzureichenden  staatlichen
Leistungen  durch  Erwerb  von  Ansprüchen  an  private  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  zu  ergänzen.  Gewiß  wird  die  Privatversicherung  damit  rechnen
müssen,  daß  ihr  Werben  in  Angestelltenkreisen  zeitweilig  von  geringerem
Erfolg  begleitet  sein  wird.  Aber  eine  dauernde  Benachteiligung  ist  doch
unwahrscheinlich.  Die  Volksversicherung  hat  trotz  der  staatlichen  Jnvaliditäts-
  und  Altersversicherung  einen  erstaunlichen  Aufschwung  genommen. ­
  Die  staatlichen  Maßnahmen  tragen  eben  das  Verständnis  für
die  Bedeutung  des  Versicherungsschutzes  in  immer  weitere  Kreise  und
steigern  damit  das  Bedürfnis,  ohne  es  selbst  ausreichend  befriedigen  zu
können.  Gerade  bei  der  bevorstehenden  Privatbeamtenversicherung  werden
—  es  beruht  dies  auf  technischen  Notwendigkeiten  und  enthält  daher
keinen  Vorwurf  gegen  die  Verfasser  des  Gesetzentwurfs  —  die  vom
Staate  gewährten  Leistungen  so  gering  sein,  daß  sie  zur  Erhaltung  des
Privatbeamten  und  seiner  Familie  im  Jnvaliditäts-  resp.  Todesfall  nicht
ausreichen,  und  das  muß  die  Versicherten  direkt  darauf  hinweisen,  Zusatzversicherungen ­
  bei  privaten  Gesellschaften  einzugehen.
Man  kann  daher  auf  eine  andauernde  Steigerung  der  Zahl  der
Lebensversicherungen,  auf  ein  Eindringen  in  immer  weitere  Kreise  der
Bevölkerung  hoffen.  Aber  nicht  nur  extensiv  befindet  sich  das  Bedürfnis
nach  Lebensversicherungsschutz  im  Wachsen.  Auch  das  Bedürfnis  des
einzelnen  Versicherten  vergrößert  sich  offenbar,  und  das  drückt  sich  nicht
nur  in  dem  oben  erwähnten  Abschluß  mehrerer  Versicherungen  derselben
            
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