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II. Öffentliche Versicherung.
verschiedenen privaten Seiten mit ganz unzulänglichen Mitteln durch
geführten internationalen Vergleiche der sozialen Lasten berücksichtigt
werden. Es wäre sinnlos, gewisse Arten von Aufwendungen als Lasten
zu vergleichen, ohne festzustellen, welche Erfolge damit erzielt werden,
welche Zinsen das so angesammelte Kapital für die Volkswirtschaft trägt.
Nur die sozialen Bilanzen kann man vergleichen. Zu ihnen aber
gehören nicht nur die Versicherungsgesetze, sondern auch die Schutzgesetze,
die Armenlasten, die Verteilung der Steuern, welche den öffentlichen
Zuschuß zu Versicherung und Armenpflege aufbringen, die Wirkung der
Zollpolitik auf Lebensmittel usw., der mittelbare Einfluß der Versicherungs
anstalten auf das Gesundheits- und Wohnungswesen usw. usw.
Einen kleinen Baustein zu einer solchen umfassenden Untersuchung
tragen auch die hier vorliegenden Aufsätze über die einzelnen Zweige
der deutschen Versicherung bei. Nur einige Einflüsse privatwirtschast-
licher Art im Rahmen des deutschen Wirtschaftslebens werden beleuchtet.
Aber das ist die Voraussetzung für eine spätere Durchdringung der
volkswirtschaftlichen Fragen, die auf den Hauptteil des Volksvermögens,
das in den Bürgern selbst aufgespeicherte Kapital gerichtet sind, und die
uns von der heutigen Privatökonomie zu einer sozialen Ökonomie hin
leiten 1 .
1 Vgl. Goldfcheid, Höherentwicklung und Menschenökonomie. Leipzig 1911.