Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
die Reichsversicherungsanstalt zu entrichtenden Beträge zu kürzen, die 
Reichsversicherungsanstalt aber zahlt auf Antrag des versicherten An 
gestellten die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversicherungs 
unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen nach näherer Vorschrift des 
§ 392 des Versicherungsgesetzes für Angestellte weiter. 
Anders als mit Versicherungen, für die wiederkehrend Prämien zu 
entrichten sind, verhält es sich mit Versicherungen mit einmaliger Prämien 
zahlung und mit Rentenversicherungen, bei denen der Versicherungsanspruch 
durch einmalige Zahlung erworben wird. Hier ist als Regel zu betrachten, 
daß nicht der Arbeitsverdienst die Mittel liefert, sondern entweder schon 
vorhandenes Vermögen oder ein einmaliger größerer Einnahmeanfall durch 
Erbschaft, Schenkung u. dgl. setzen den Versicherungsnehmer in den Stand, 
Versicherungsschutz zu nehmen. 
Bedeutung der Versicherungsleistung für den Versiche 
rung s n e h m e r. 
Ganz verschiedenartig je nach den Umständen des Einzelfalls gestaltet 
sich auch die Bedeutung der Versicherungsleistung für den Versicherungs 
nehmer. Ein charakteristischer Unterschied zwischen der gesamten Schaden 
versicherung und der Lebensversicherung besteht bekanntermaßen darin, daß 
bei ersterer der Versicherer nur dann zu leisten hat, wenn ein Schaden 
eingetreten ist, zu dessen Ausgleichung die Versicherung genommen ist, 
während bei der Lebensversicherung, wenn man von Kranken- und Jn- 
validitätsversicherung absieht, die Leistungen des Versicherers bei Eintritt 
des im Vertrage bestimmten Ereignisses oder zu den vereinbarten Zeit 
punkten fällig werden, ohne Rücksicht darauf, ob dann ein besonderer Be 
darf an Geldmitteln wirklich vorliegt. Die Versicherungssummen ge 
winnen daher in der Hand des Versicherungsnehmers im Einzelfall eine 
ganz verschiedene, zahlenmäßig nicht erfaßbare Bedeutung. Bei der Lebens 
fallversicherung, die zu besonderen Zwecken (Aussteuer, Militärdienst usw.) 
eingegangen zu werden pflegt, wird die Versicherungssumme in der Regel 
tatsächlich zur Deckung eines Bedarfs an Geldmitteln, der sich um die 
Zeit der Fälligkeit einstellt, verwendet werden. Das Gleiche gilt für die 
Sterbegeldversicherung, und auch bei der Rentenversicherung ist anzunehmen, 
daß die Leistungen des Versicherers vom Empfänger verbraucht werden. 
Bei der großen Todesfallversicherung dagegen fehlt es an Anhaltspunkten 
dafür, ob die ausgezahlten Versicherungssummen vorzugsweise kapitalisiert 
oder konsumiert werden. 
Bei vorzeitiger Auslösung einer Kapitalversicherung auf den Todes-
	        
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