Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
summe dieser Einbußen läßt sich, ohne daß jede Gesellschaft für sich ihre 
Berechnungen aufstellt, auch nicht annähernd feststellen. Im allgemeinen 
aber ist zu bemerken, daß den vorzeitig Abgehenden mit der fortschreiten 
den Entwickelung der Lebensversicherung immer größere Ansprüche an die 
Prämienreserve haben eingeräumt werden können. Die ältesten Ver 
sicherungsbedingungen kannten überhaupt keine Rückvergütung. Was aber 
dem einzelnen bei vorzeitiger Auflösung der Versicherung auch nach den 
jetzt geltenden, liberalen Versicherungsbedingungen noch verloren geht, 
kommt fast ungeschmälert der Gesamtheit der Versicherten zugute. — 
Die dritte Gruppe von Leistungen des Versicherers bilden die Gewinn 
anteile, die er den Versicherungsnehmern vergütet. Solange Prämien für 
die Versicherung zu entrichten sind, werden an ihnen die Dividenden 
direkt vom Versicherer gekürzt, gelangen also gar nicht in die Hände des 
Versicherungsnehmers. Aber auch die bar ausgezahlten Dividenden muß 
man schon wegen des verhältnismäßig nicht hohen Betrags der einzelnen 
Dividende zu den Leistungen rechnen, welche regelmäßig verbraucht und 
nicht zum Vermögen geschlagen werden. 
In den weitaus meisten Fällen gelangen die Leistungen aus einem 
Versicherungsverträge an die Personen, die die Prämien gezahlt haben, 
oder an ihre Erben. Nicht selten aber sind auch die Fälle, in denen 
dritte Personen auf Grund einer Zuwendung, eines Pfandrechts usw. 
Empfänger werden. 
Zweck der Lebensversicherung. 
Der Zweck, welchen die Versicherungsnehmer mit dem Abschluß einer 
Versicherung verfolgen, ist im wesentlichen schon in den bisherigen Aus 
führungen gedacht. Hier sei nur noch mit wenigen Worten auf die Be 
deutung hingewiesen, die die Lebensversicherung für die Entschuldung des 
Grundbesitzes gewinnen kann. Ob im einzelnen Fall eine Versicherung 
dazu bestimmt ist, daß mit der Versicherungssumme eine Hypothek getilgt 
wird, entzieht sich natürlich regelmäßig der Kenntnis des Versicherers. 
Neuerdings aber sind Bestrebungen in Gang gekommen, die Verbindung 
von Lebensversicherung und Hypothek zu organisieren. Auf dem Gebiete 
der Privatversicherung haben namentlich zwei Landesversicherungsanstaltcn 
der staatlichen Alters- und Jnvaliditätsversicherung, die sich die Förderung 
des Kleinwohnungsbaues durch Beleihung von Arbeiterwohnhäusern an 
gelegen sein lassen, diese Art der Schuldentilgung in ihr Arbeitsprogramm 
aufgenommen. 
So hat sich die Landesversicherungsanstalt der Rhcinprovinz zu 
Düsseldorf
	        
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