R. Mueller und E. Mittermüllcr, Lebensversicherung. 59
gepaßt sind und gleichzeitig eine möglichst schnelle und sichere Vermehrung
des Vermögens bewirken. Diesen Erfordernissen entsprechen unter unseren
heutigen Verhältnissen am besten die Hypothekendarlehen. Spricht für sie
die von ihnen gebotene hohe Rentabilität und Sicherheit, und haben sie vor
allem auch den Vorzug vor den Wertpapieren, daß sie, nach sorgfältiger
Prüfung an erste Stelle gegeben, im allgemeinen Kapitalverluste ausschließen,
so bildet anderseits ihre meist bedungene längere Unkündbarkeit kein Hindernis
für ihre Bevorzugung. Denn sie dienen zur Gewährleistung der Erfüllung
von Verpflichtungen, die gleichfalls in meist sehr lange laufenden Verträgen
festgelegt sind. Außerdem sind die Ablauftermine der Hypotheken auf
die einzelnen Jahre ziemlich gleichmäßig verteilt, so daß es möglich ist,
aus zurückfließenden Hypothekengeldern Mittel zur Bestreitung der laufen
den Ausgaben zu entnehmen. Dazu werden aber die Gesellschaften nur
selten genötigt sein; denn bei dem wachsenden Geschäft mit alljährlich
steigenden Einnahmen ist es ihnen ein leichtes, aus den laufenden Ein
nahmen die Schadenzahlungen und Kosten der Verwaltung zu bestreiten.
Aus diesen Gründen erklärt es sich, daß die Hypotheken unter den
Kapitalanlagen eine so hervorragende Stelle einnehmen.
Leider läßt sich auch bezüglich der Hypotheken eine Trennung
zwischen Lebensversicherung und einigen anderen gleichzeitig betriebenen
Versicherungszweigen nicht vornehmen. Es gilt für sie das, was bereits
allgemein für die Kapitalanlagen gesagt worden ist. Auch die Hypotheken
anlagen, die von den int Hauptbetrieb Unfall- und Haftpflichtversicherungen
abschließenden Gesellschaften bewerkstelligt wurden, sind in den nach
folgenden Ausstellungen enthalten. Für die Unfall- und Haftpflicht
versicherung ist ebenso wie für die Lebensversicherung die Führung von
Präinicnreserveregistern sowie die Einreichung von Verzeichnissen der
jährlichen Neubcleihungen vorgeschrieben. In den Geschäftsberichten des
Aufsichtsamts werden die Hypotheken der dieser Vorschrift unterliegenden
Unternehmungen gemeinsam behandelt. Es ist bereits darauf hingewiesen
worden, daß es sich bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten
vur um verhältnismäßig geringe Beträge handelt.
Der Bestand an Hypotheken ist bis jetzt zweimal seitens des Kaiser
lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung einer statistischen Untersuchung
Unterzogen worden. Sie wurde jedesmal aus die ins Prämienreserve-
vegister eingetragenen Hypotheken, die sogenannten Deckungshypotheken,
^schränkt, anderseits auf die in Deutschland arbeitenden ausländischen
Anstalten ausgedehnt. Die Deckungshypotheken betrugen bei den inlän
dischen ein Prämicnreserveregister führenden Versichcrungsunternehmungen,