Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

nähme  der  Schadenreserve  bei  einer  Betrachtung  über  die  Verteilung  der
durch  die  Prämienzahlungen  vereinnahmten  Beträge  in  Ansatz  gebracht
zu  werden.  Bei  unserer  gegenwärtigen  Untersuchung  ist  übrigens  die
Schadenreservevermehrung  schon  in  den  oben  angeführten  Schadenbeträgen
enthalten,  da,  wie  erwähnt,  die  im  Geschäftsjahr  angemeldeten  Schäden
angegeben  sind,  ohne  Rücksicht  auf  den  Zeitpunkt  der  Schadenzahlung.
Eine  zahlenmäßige  Darstellung  des  Prämienreservezuwachses  ist  für
das  direkte  deutsche  Geschäft  nicht  möglich,  da  die  entsprechenden  Angaben
in  allen  Veröffentlichungen  nur  für  das  Gesamtgeschäft  der  Gesellschaften
gemacht  sind.  So  wünschenswert  es  innerhalb  des  Rahmens  dieser  Untersuchungen ­
  wäre,  die  nicht  unerheblichen  Beträge  genauer  begrenzen  zu
können,  so  müssen  wir  uns  nach  Lage  der  Sache  doch  nur  mit  der  Erwähnung ­
  ihres  Einflusses  begnügen.  Übrigens  wären  genauere  Angaben ­
  an  dieser  Stelle  schon  deshalb  nicht  wohl  möglich,  weil  alle
Veröffentlichungen  nur  die  Prämienmehrung  für  eigene  Rechnung  des
Erstversicherers  erkennen  lassen,  während  wir  bisher  nur  mit  Bruttozahlen ­
  rechneten.
Wenn  wir  daher  feststellen,  daß  von  den  vereinnahmten  Prämien
im  Durchschnittsbetrage  von  Mk.  188  695  000,—  Mk.  18  859  400,—
an  die  Versicherten  der  Gegenseitigkeitsgesellschaften  hinausgezahlt,
Mk.  95  376  000,—  für  Schadenzahlungen  verwendet,  Mk.  4  725  000,—
an  Steuern,  öffentlichen  Abgaben  und  Leistungen  zu  gemeinnützigen
Zwecken  entrichtet  und  Mk.  43  522  445,—  an  Verwaltungskosten  verausgabt ­
  wurden,  so  haben  wir  nur  in  großen  Umrissen  ein  Bild  der  Verteilung ­
  der  Prämieneinnahme  gegeben.  Der  Rest  von  ca.  Mk.  26  OOO  000,—
wurde  teilweise  durch  die  Erhöhung  der  Prämienreserve  absorbiert.  Aber
auch  soweit  dies  nicht  der  Fall  ist,  stellt  er  nicht  etwa  ausschließlich
den  Gewinn  der  Direktversicherer  dar.  Wir  müssen  erwägen,  daß  die
Direktversicherer  wegen  der  erforderlichen  Teilung  des  Risikos  nicht  die
ganze  gezeichnete  Versicherungssumme  selbst  behalten  können,  sondern  einen
Teil  an  andere  Versicherer,  die  sogenannten  Rückversicherer,  abgeben
müssen.  Demgemäß  haben  die  Erstversicherer  einen  Teil  der  Prämieneinnahme ­
  an  die  Rückversicherer  abzuführen,  wogegen  diese  naturgemäß
auch  einen  Teil  der  Schäden  zu  tragen  haben.  Da  auch  die  Rückversicherung
nicht  ohne  Kosten  und  Gewinn  arbeiten  kann,  muß  ein  erheblicher  Teil
des  eben  sestgestellten  Restbetrages  von  Mk.  26  OOO  OOO,—  sozusagen  als
Kosten  der  Rückversicherung  betrachtet  werden.  Diese  Kosten  im  einzelne»
darzustellen  sind  wir  auf  Grund  des  vorhandenen  Materials  nicht  in
der  Lage,  da  wir  die  Höhe  der  Rückdeckung  für  das  direkte  deutsche
            
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