92 I. Geschäftliche Versicherung.
welcher Beziehung hier auf die oben gemachten Angaben verwiesen
werden kann.
Der Übersichtlichkeit wegen lassen wir die Kapitalanlagen in der
Reihenfolge ihrer Bedeutung folgen. (S. Tabelle auf Seite 93.)
Der Bestand an Hypotheken hat also abgesehen von einer geringen
Schwankung zugenommen, während die Anlage in Wertpapieren ständig
abgenommen hat und zwar im Verhältnis zu den gesamten Kapital-
anlagen um mehr als 1 U des Anteils vom Jahre 1900. Hypotheken
und Wertpapiere zusammen machen im Jahre 1902 80,8 °/o, im Jahre
1909 76,4 °/o der Kapitalanlagen aus, weisen also eine verhältnismäßig
geringfügige Abnähme auf. Der Rest verteilt sich auf Grundbesitz, Gut
haben bei Bankhäusern und Versicherungsunternehmungen, Wechsel und
sonstige Anlagen. Die Art dieser Verteilung blieb im großen ganzen
unverändert, besonders läßt sich keine einheitliche Tendenz feststellen, so daß
die geringen Schwankungen wohl mehr oder weniger auf Zufälligkeiten
zurückgeführt werden können. Die charakteristische Erscheinung ist die
Verschiebung des Verhältnisses zwischen Hypotheken und Wertpapieren;
während der Bestand an Wertpapieren dem an Hypotheken im Jahre 1902
noch gleich stand, betrug er 1909 nur noch etwa 2 /s davon. Noch deut
licher wird diese Entwicklung, wenn wir den Zugang beobachten: die
Hypotheken vermehrten sich von 1902—1909 um 70 V2 Millionen Mark,
die Wertpapiere nur um 12 Va Millionen Mark. In der Zeit von 1905
bis 1909 war bei den Hypotheken eine Mehrung von ca. 40 Millionen
Mark zu verzeichnen, bei den Wertpapieren eine solche von etwa einer
halben Million Mark.
Nähere Angaben über die örtliche Verteilung der Hypotheken, die
Ausscheidung auf Stadt und Land, die Verzinsung oder die sonstiges
Bedingungen vermögen wir leider nicht zu machen, da hierfür alle Unter
lagen fehlen. Auch über etwaige Verluste aus Hypotheken sind wir nicht
unterrichtet.
Dagegen verfügen wir über eine eingehendere Kenntnis bezüglich der
Wertpapiere. Hier lassen sich besonders die einzelnen Arten der Wertpapiere
feststellen, was mit Rücksicht auf die akute Frage, ob ein Zwang zur
Anlage in Staatspapieren ausgeübt werden soll, von besonderem Inter
esse sein dürfte. Namentlich wird in dieser Beziehung die Verfolgung
der Entwicklung bedeutungsvoll sein. Leider stehen uns hier Angaben
erst vom Beginn der Reichsaufsicht an zur Verfügung. Um eine mög
lichst weitgehende Beobachtung der Entwicklung zu ermöglichen, habe ich
daher auch hier mit dem Jahre 1902 begonnen. Dabei habe ich die Anleihen