Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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98  Dr.  M.  J.  Bonn.
3.  Angelegenheiten  rein  örtlicher  Natur  der  vom  Vereinigten
Königreich  abhängigen  Gebiete,  vor  allem  also  die  Angelegenheiten ­
  der  einzelnen  Kronkolonien,  indische  Fragen,  koloniale
Anleihen  usw.,  ferner  Fragen,  die  einzelne  Gruppen  dieser
Kolonien  gemeinsam  berühren,  wie  die  indische  Auswanderung ­
  ;  —  die  Angelegenheiten  der  Kolonien  mit  Selbstregierung
gehören  formell  zu  dieser  Gruppe  von  Befugnissen  des  Londoner ­
  Parlaments;
4.  gemeinsame  Reichsangelegenheiten  (Verteidigung,  auswärtige ­
  Politik  usw.).
Für  die  sachgemäße  Behandlung  aller  dieser  Fragen  ist  das  Ministerium ­
  des  Vereinigten  Königreichs  dem  Parlament  des  Vereinigten ­
  Königreichs,  vor  allem  dem  Unterhaus  verantwortlich.
Ein  Eintritt  kolonialer  Vertretungen  in  das  Parlament,  in  erster
Linie  in  das  Unterhaus,  müßte  zur  Folge  haben,  daß  die  kolonialen  Abgeordneten ­
  bei  der  Majoritätsbildung  mitwirken.  Sie  könnten  dann
über  irische  und  schottische  Angelegenheiten  ebenso  mitberaten  wie
über  Reichsangelegenheiten,  und  so  in  Fragen  die  Entscheidung
geben,  für  die  ihnen  Verständnis  und  Interesse  fehlen.  Sie  würden
unter  Umständen  die  Rolle  spielen,  die  der  irischen  Vertretung  im
Unterhause  seit  einem  Vierteljahrhundert  zufällt:  Sie  stellt  sich  für
jede  Majoritätsbildung  zur  Verfügung,  wenn  ihr  die  Unterstützung
ganz  bestimmter  irischer  Wünsche  gewährt  wird.  Die  Kolonien  würden ­
  an  der  Regierung  Schottlands  oder  Irlands  bzw.  des  Vereinigten
Königreichs  durch  ihre  Vertretungen  teilnehmen,  während  natürlich ­
  die  kolonialen  Parlamente  ihre  staatliche  Unabhängigkeit  nicht
aufgeben  würden  und  sich  Eingriffe  des  Reichsparlaments  in  ihre
Angelegenheiten  trotz  ihrer  Vertretung  in  demselben  verbitten  würden. ­
  Dabei  würde  die  Stärke  der  kolonialen  Vertretungen  nicht  leicht
festzustellen  sein.  Selbst  wenn  man  einen  gerechten  Schlüssel  —  sei  es
Bevölkerungsstärke  oder  Steuerleistung  —  finden  könnte  und  für
automatische  Neuverteilungen  sorgen  würde,  ließe  sich  Unzufriedenheit ­
  nicht  beseitigen.  Eine  koloniale  Vertretung,  die  geschlossen  zusammenhielte, ­
  könnte,  auch  bei  geringer  Stärke,  leicht  das  Zünglein
an  der  Wage  bilden;  sie  wäre  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  gegenüber
den  vereinten  Parteien  des  Vereinigten  Königreichs  machtlos.  Zerfiele
sie,  gleich  der  britischen  Vertretung,  in  Parteien,  so  würden  die  einzelnen ­
  Flügel  sic  h  leicht  neutralisieren.  Geschähe  das  nicht  —  und
            
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