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Dr. M. J. Bonn.
Sekretariat, das die Fortdauer der Beziehungen sichern sollte, wurde
geschaffen. Da man einsehen mußte, daß ein solches Sekretariat
nur einer verantwortlichen Stelle angegliedert werden konnte, die
Reichskonferenz aber als solche nach ihrem Auseinandergehen zu
bestehen aufhört, so war von kolonialer Seite der Wunsch geäußert
worden, dies Sekretariat dem englischen Premier zu unterstellen.
Man wollte so dem Gedanken äußerlich Ausdruck verleihen, daß die
Tochtervölker nicht länger dem Kolonialamt unterstünden, sondern
vollberechtigte Glieder des Reiches seien. Da sich das aus Verwaltungsgründen
als untunlich erwies, erfolgte eine Neuordnung
des Kolonialamts in London. Die Angelegenheiten der Kolonien mit
Selbstverwaltung — der «Dominions» — wurden einem besonderen
Unterstaatssekretär im Kolonialamt unterstellt, der gleichzeitig als
Sekretär der Reichskonferenz tätig ist. Der Staatssekretär für die
Kolonien übernahm die Verpflichtung, in dieser Abteilung die für
die Konferenzen nötigen Arbeiten vornehmen zu lassen. Ein Teil
der Kolonien war mit dieser Neuordnung zufrieden. Australien dagegen
war von der Angliederung dieses Sekretariats an das Kolonialamt
wenig erfreut.
Auf der Konferenz von 1911 wurde daher die völlige Trennung der
Angelegenheiten der Tochterstaaten von den übrigen Kolonialangelegenheiten
von Neuseeland beantragt; der Staatssekretär für die
Kolonien sollte zu einem solchen für Reichsangelegenheiten gemacht
werden (Secretary of State for Imperial Affairs). Der ständige
Charakter der Reichskonferenz wurde von neuem betont; sie sollte
aller vier Jahre zusammentreten; sie sollte aber nicht länger gewissermaßen
unter dem Vorsitz eines Vorgesetzten tagen. Als
Präsident wurde der Premier des Vereinigten Königreichs bestimmt;
der Kolonialsekretär sollte nur den geschäftsführenden Vorsitz
haben. Sonderkonferenzen über einzelne Fragen sollten während
der vierjährigen Konferenzpause berufen werden, so oft ein sachlicher
Anlaß vorliegt. In der Tat haben solche in den Jahren 1909
(Reichsverteidigung) und 1910 (Verlagsrecht) stattgefunden.
Die Konferenz von 1911 war die erste, die regelmäßig nach dem
vorgeschriebenen Ablauf von vier Jahren einberufen wurde. Sie
war nur von sechs Regierungen beschickt, da die Vereinigung Südafrikas
zu einem Südafrikanischen Bund im vorhergehenden Jahre
zustande gekommen war. Sie tagte unter dem Vorsitz des englischen