Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn.

Sekretariat,  das  die  Fortdauer  der  Beziehungen  sichern  sollte,  wurde
geschaffen.  Da  man  einsehen  mußte,  daß  ein  solches  Sekretariat
nur  einer  verantwortlichen  Stelle  angegliedert  werden  konnte,  die
Reichskonferenz  aber  als  solche  nach  ihrem  Auseinandergehen  zu
bestehen  aufhört,  so  war  von  kolonialer  Seite  der  Wunsch  geäußert
worden,  dies  Sekretariat  dem  englischen  Premier  zu  unterstellen.
Man  wollte  so  dem  Gedanken  äußerlich  Ausdruck  verleihen,  daß  die
Tochtervölker  nicht  länger  dem  Kolonialamt  unterstünden,  sondern
vollberechtigte  Glieder  des  Reiches  seien.  Da  sich  das  aus  Verwaltungsgründen ­
  als  untunlich  erwies,  erfolgte  eine  Neuordnung
des  Kolonialamts  in  London.  Die  Angelegenheiten  der  Kolonien  mit
Selbstverwaltung  —  der  «Dominions»  —  wurden  einem  besonderen
Unterstaatssekretär  im  Kolonialamt  unterstellt,  der  gleichzeitig  als
Sekretär  der  Reichskonferenz  tätig  ist.  Der  Staatssekretär  für  die
Kolonien  übernahm  die  Verpflichtung,  in  dieser  Abteilung  die  für
die  Konferenzen  nötigen  Arbeiten  vornehmen  zu  lassen.  Ein  Teil
der  Kolonien  war  mit  dieser  Neuordnung  zufrieden.  Australien  dagegen ­
  war  von  der  Angliederung  dieses  Sekretariats  an  das  Kolonialamt ­
  wenig  erfreut.
Auf  der  Konferenz  von  1911  wurde  daher  die  völlige  Trennung  der
Angelegenheiten  der  Tochterstaaten  von  den  übrigen  Kolonialangelegenheiten ­
  von  Neuseeland  beantragt;  der  Staatssekretär  für  die
Kolonien  sollte  zu  einem  solchen  für  Reichsangelegenheiten  gemacht
werden  (Secretary  of  State  for  Imperial  Affairs).  Der  ständige
Charakter  der  Reichskonferenz  wurde  von  neuem  betont;  sie  sollte
aller  vier  Jahre  zusammentreten;  sie  sollte  aber  nicht  länger  gewissermaßen ­
  unter  dem  Vorsitz  eines  Vorgesetzten  tagen.  Als
Präsident  wurde  der  Premier  des  Vereinigten  Königreichs  bestimmt;
der  Kolonialsekretär  sollte  nur  den  geschäftsführenden  Vorsitz
haben.  Sonderkonferenzen  über  einzelne  Fragen  sollten  während
der  vierjährigen  Konferenzpause  berufen  werden,  so  oft  ein  sachlicher ­
  Anlaß  vorliegt.  In  der  Tat  haben  solche  in  den  Jahren  1909
(Reichsverteidigung)  und  1910  (Verlagsrecht)  stattgefunden.
Die  Konferenz  von  1911  war  die  erste,  die  regelmäßig  nach  dem
vorgeschriebenen  Ablauf  von  vier  Jahren  einberufen  wurde.  Sie
war  nur  von  sechs  Regierungen  beschickt,  da  die  Vereinigung  Südafrikas ­
  zu  einem  Südafrikanischen  Bund  im  vorhergehenden  Jahre
zustande  gekommen  war.  Sie  tagte  unter  dem  Vorsitz  des  englischen
            
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