Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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Ministerpräsidenten;  es  war  so  nach  außen  hin  klar  zum  Ausdruck
gebracht,  daß  es  sich  um  eine  Tagung  gleichberechtigter  verbündeter ­
  Regierungen,  nicht  um  eine  solche  abhängiger  Kolonien
handelte.  Die  Frage  einer  festeren  Organisation  der  Reichskonferenz
wurde  von  neuem  ausführlich  erörtert.  Der  Plan  eines  als  Parlament ­
  gedachten  Reichsrats  wurde  von  Neuseeland  vertreten,  aber
einstimmig  verworfen,  weil  er  die  Autonomie  des  Mutterlandes
sowohl  wie  der  Kolonien  gefährden  mußte.  Man  wollte  kein
Reichsparlament  über  die  heute  bestehenden  Parlamente  setzen,
sondern  nur  den  Zusammenschluß  der  diese  vertretenden  Regierungen ­
  festigen.  Die  Ausführung  der  Beschlüsse  der  früheren
Reichskonferenzen  und  die  Vorbereitung  der  neuen  Tagung  sollte
daher  dem  Kolonialamt  abgenommen  und  einem  besonderen  Organ,
dem  «ständigen  Ausschuß  der  Reichskonferenz»  übertragen  werden.
Dieser  Ausschuß  sollte  in  der  Zwischenpause  zwischen  den  einzelnen
Konferenzen  eine  nur  beratende  Tätigkeit  ausüben.  Er  sollte  aus
dem  Staatssekretär  für  die  Kolonien  nebst  seinen  in  Frage  kommenden ­
  Unterstaatssekretären  und  je  einem  Vertreter  von  Kanada,
Australien,  Neuseeland,  Südafrika  und  Neufundland  bestehen.  Als
solche  Vertreter  kommen  in  erster  Linie,  aber  nicht  ausschließlich,
dieOberkommissare  (HighCommissioners)  in  Frage,  die  alle  Tochtervölker, ­
  mit  Ausnahme  von  Neufundland,  in  London  unterhalten.  Sie
sind  ursprünglich  die  Agenten  der  betreffenden  Kolonien  gewesen;
sie  haben  sich  aber  unter  Beibehaltung  ihrer  alten  Befugnisse  zu
einer  Art  Gesandten  der  Tochtervölker  —  um  ein  Wort  Sir  Wilfried
Lauriers  zu  gebrauchen  —  nicht  nur  bei  der  Regierung  Großbritanniens, ­
  sondern  beim  ganzen  britischen  Volke  entwickelt.  Ein
großer  Teil  der  Mitteilungen  vom  Mutterland  zu  Kolonien  geht
durch  ihre  Hände,  während  allerdings  der  gesamte  amtliche  Verkehr
sich  gleichzeitig  durch  Vermittlung  des  Gouverneurs  abspielt,  der
nicht  Vertreter  des  Mutterlandes  bei  den  kolonialen  Regierungen
ist,  sondern  als  Vertreter  des  Königs  den  kolonialen  Regierungen
vorsteht  und  Organ  des  Kolonialamts  ist.  Einem  derartigen  Verkehr
haftet  in  den  Augen  mancher  Kolonien  noch  der  Charakter  der
Unterordnung  der  Kolonien  an.  Ein  aus  Oberkommissaren  und  ähnlichen ­
  Beauftragten  zusammengesetzter  ständiger  Ausschuß  würde
dagegen  eine  Art  Gesandtenkonferenz  beim  Staatssekretär  der
Kolonien  darstellen.  Der  Ausschuß  sollte  sich  nur  mit  Angelegen-
            
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