Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J. Bonn. 
Kolonien besaßen in ihren Versammlungen Körperschaften, die eine 
weitgehende Selbstverwaltung genossen. Sie waren zwar mit dem 
Mutterlande durch ein System der Vorzugszölle verbunden, sie 
kamen aber im wesentlichen für die Kosten ihrer Regierung auf, 
ohne ihm finanziell zur Last zu fallen. Sie überließen ihm die Ver 
antwortung für die allgemeinen Reichsaufgaben. Sie leisteten keine 
finanziellen Zuschüsse zu ihrer Erfüllung, auch nicht zu den gewal 
tigen Kriegskosten, die häufig in ihrem Interesse aufgebracht wer 
den mußten; nur wurde die lokale Verteidigung einschließlich der 
Kosten zum Teil von ihnen getragen. Sie waren in den Worten von 
A. Smith «Lander, die weder Geld, noch Truppen zur Unterstützung 
des Reiches auf brachten». Das britische Reich im Westen des Atlan 
tischen Ozeans war daher seiner Ansicht nach «kein Reich, sondern 
nur der Plan eines solchen. Wenn der Plan nicht verwirklicht werden 
kann,» meinte er, «dann muß er aufgegeben werden.» 
Wie bekannt, ist der Versuch, das Mutterland mit seinen Kolonien 
zu einem Reiche zusammenzuschweißen, damals infolge von Miß 
griffen und von natürlichen Hindernissen gescheitert. Die Ver 
einigten Staaten sind selbständig geworden. Man hat aber einige 
Kolonien (Kanada, Neufundland) gerettet und eine Anzahl (Austra 
lien, Neuseeland, Südafrika) neu erworben. Dort hat das alte Problem 
in etwas veränderter Gestalt von neuem eine Lösung verlangt. Man 
hat zuerst versucht, diesen Kolonien eine weitgehende, autonome 
Verwaltung zu geben, die sich indes nur auf rein örtliche (kanadische, 
beziehentlich australische) Angelegenheiten beschränken sollte. Die 
Angelegenheiten der Kolonien sollten zwar von einem, dem Parla 
ment der Kolonien verantwortlichen Ministerium erledigt werden; 
die Souveränität des Mutterlandes sollte daneben aber unverändert 
bestehen. Es sollte so ein Verhältnis geschaffen werden, das den 
Kolonien für koloniale Angelegenheiten Selbstverwaltung geben 
sollte, während die Reichsangelegenheiten — auch wo sie die Kolo 
nien berührten — wie z. B. in der Handelspolitik — von dem Träger 
des Reichsgedankens, dem herrschenden Mutterlande ohne Mit 
verantwortung der Kolonien behandelt werden sollten. Es sollten 
also innerhalb des Reiches Nationen geschaffen werden, die inner 
halb ihres lokal-nationalen Wirkungskreises frei sein sollten, die aber 
in Reichsfragen abhängig wären. 
Dieser Versuch ist heute aufgegeben. Die Kolonien mit Selbst-
	        
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