132
Dr. M. J. Bonn.
Kolonien besaßen in ihren Versammlungen Körperschaften, die eine
weitgehende Selbstverwaltung genossen. Sie waren zwar mit dem
Mutterlande durch ein System der Vorzugszölle verbunden, sie
kamen aber im wesentlichen für die Kosten ihrer Regierung auf,
ohne ihm finanziell zur Last zu fallen. Sie überließen ihm die Ver
antwortung für die allgemeinen Reichsaufgaben. Sie leisteten keine
finanziellen Zuschüsse zu ihrer Erfüllung, auch nicht zu den gewal
tigen Kriegskosten, die häufig in ihrem Interesse aufgebracht wer
den mußten; nur wurde die lokale Verteidigung einschließlich der
Kosten zum Teil von ihnen getragen. Sie waren in den Worten von
A. Smith «Lander, die weder Geld, noch Truppen zur Unterstützung
des Reiches auf brachten». Das britische Reich im Westen des Atlan
tischen Ozeans war daher seiner Ansicht nach «kein Reich, sondern
nur der Plan eines solchen. Wenn der Plan nicht verwirklicht werden
kann,» meinte er, «dann muß er aufgegeben werden.»
Wie bekannt, ist der Versuch, das Mutterland mit seinen Kolonien
zu einem Reiche zusammenzuschweißen, damals infolge von Miß
griffen und von natürlichen Hindernissen gescheitert. Die Ver
einigten Staaten sind selbständig geworden. Man hat aber einige
Kolonien (Kanada, Neufundland) gerettet und eine Anzahl (Austra
lien, Neuseeland, Südafrika) neu erworben. Dort hat das alte Problem
in etwas veränderter Gestalt von neuem eine Lösung verlangt. Man
hat zuerst versucht, diesen Kolonien eine weitgehende, autonome
Verwaltung zu geben, die sich indes nur auf rein örtliche (kanadische,
beziehentlich australische) Angelegenheiten beschränken sollte. Die
Angelegenheiten der Kolonien sollten zwar von einem, dem Parla
ment der Kolonien verantwortlichen Ministerium erledigt werden;
die Souveränität des Mutterlandes sollte daneben aber unverändert
bestehen. Es sollte so ein Verhältnis geschaffen werden, das den
Kolonien für koloniale Angelegenheiten Selbstverwaltung geben
sollte, während die Reichsangelegenheiten — auch wo sie die Kolo
nien berührten — wie z. B. in der Handelspolitik — von dem Träger
des Reichsgedankens, dem herrschenden Mutterlande ohne Mit
verantwortung der Kolonien behandelt werden sollten. Es sollten
also innerhalb des Reiches Nationen geschaffen werden, die inner
halb ihres lokal-nationalen Wirkungskreises frei sein sollten, die aber
in Reichsfragen abhängig wären.
Dieser Versuch ist heute aufgegeben. Die Kolonien mit Selbst-