Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn.

Kolonien  besaßen  in  ihren  Versammlungen  Körperschaften,  die  eine
weitgehende  Selbstverwaltung  genossen.  Sie  waren  zwar  mit  dem
Mutterlande  durch  ein  System  der  Vorzugszölle  verbunden,  sie
kamen  aber  im  wesentlichen  für  die  Kosten  ihrer  Regierung  auf,
ohne  ihm  finanziell  zur  Last  zu  fallen.  Sie  überließen  ihm  die  Verantwortung ­
  für  die  allgemeinen  Reichsaufgaben.  Sie  leisteten  keine
finanziellen  Zuschüsse  zu  ihrer  Erfüllung,  auch  nicht  zu  den  gewaltigen ­
  Kriegskosten,  die  häufig  in  ihrem  Interesse  aufgebracht  werden ­
  mußten;  nur  wurde  die  lokale  Verteidigung  einschließlich  der
Kosten  zum  Teil  von  ihnen  getragen.  Sie  waren  in  den  Worten  von
A.  Smith  «Lander,  die  weder  Geld,  noch  Truppen  zur  Unterstützung
des  Reiches  auf  brachten».  Das  britische  Reich  im  Westen  des  Atlantischen ­
  Ozeans  war  daher  seiner  Ansicht  nach  «kein  Reich,  sondern
nur  der  Plan  eines  solchen.  Wenn  der  Plan  nicht  verwirklicht  werden
kann,»  meinte  er,  «dann  muß  er  aufgegeben  werden.»
Wie  bekannt,  ist  der  Versuch,  das  Mutterland  mit  seinen  Kolonien
zu  einem  Reiche  zusammenzuschweißen,  damals  infolge  von  Mißgriffen ­
  und  von  natürlichen  Hindernissen  gescheitert.  Die  Vereinigten ­
  Staaten  sind  selbständig  geworden.  Man  hat  aber  einige
Kolonien  (Kanada,  Neufundland)  gerettet  und  eine  Anzahl  (Australien, ­
  Neuseeland,  Südafrika)  neu  erworben.  Dort  hat  das  alte  Problem
in  etwas  veränderter  Gestalt  von  neuem  eine  Lösung  verlangt.  Man
hat  zuerst  versucht,  diesen  Kolonien  eine  weitgehende,  autonome
Verwaltung  zu  geben,  die  sich  indes  nur  auf  rein  örtliche  (kanadische,
beziehentlich  australische)  Angelegenheiten  beschränken  sollte.  Die
Angelegenheiten  der  Kolonien  sollten  zwar  von  einem,  dem  Parlament ­
  der  Kolonien  verantwortlichen  Ministerium  erledigt  werden;
die  Souveränität  des  Mutterlandes  sollte  daneben  aber  unverändert
bestehen.  Es  sollte  so  ein  Verhältnis  geschaffen  werden,  das  den
Kolonien  für  koloniale  Angelegenheiten  Selbstverwaltung  geben
sollte,  während  die  Reichsangelegenheiten  —  auch  wo  sie  die  Kolonien ­
  berührten  —  wie  z.  B.  in  der  Handelspolitik  —  von  dem  Träger
des  Reichsgedankens,  dem  herrschenden  Mutterlande  ohne  Mitverantwortung ­
  der  Kolonien  behandelt  werden  sollten.  Es  sollten
also  innerhalb  des  Reiches  Nationen  geschaffen  werden,  die  innerhalb ­
  ihres  lokal-nationalen  Wirkungskreises  frei  sein  sollten,  die  aber
in  Reichsfragen  abhängig  wären.
Dieser  Versuch  ist  heute  aufgegeben.  Die  Kolonien  mit  Selbst-
            
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