fullscreen : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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keiten.  Die  Kolonien  können  einmal  durch  Verträge  gebunden  werden, ­
  denen  sie  die  Zustimmung  verweigert  hätten,  soweit  ihre
eigenen  Interessen  in  Frage  kommen.  Das  ist  z.  B.  bis  zu  einem  gewissen ­
  Grade  beim  Abschluß  der  englisch-japanischen  Allianz  der
Fall  gewesen,  die  die  von  den  Kolonien  verfolgte  antiasiatische  Einwanderungspolitik ­
  zu  beeinträchtigen  schien.  Daher  ist  auf  der
letzten  Reichskonferenz  beschlossen  worden,  die  Kolonien  möchten
tunlichst  vor  dem  Abschluß  internationaler  Verträge  gehört  werden.
Soweit  es  sich  um  Abmachungen  wesentlich  wirtschaftlicher  Natur
handelt,  wird  die  Erfüllung  dieses  Wunsches  nicht  auf  unüberwindliche ­
  Schwierigkeiten  stoßen.  Bei  rein  politischen  Verträgen  ist
zwar  eine  rechtzeitige  Fühlungnahme  mit  den  Tochter  Völkern  wohl
möglich;  es  ist  aber,  solange  sie  Reichsteile  sind,  ausgeschlossen,
daß  sie  sich  der  allgemeinen  Reichspolitik  nur  von  Fall  zu  Fall
fügen.  Die  Kolonien  haben  örtlich  bestimmte  auswärtige  Interessen.
Australien  und  Neuseeland  schenken  der  japanischen  Frage  große
Aufmerksamkeit;  Kanadas  auswärtige  Politik  wird  im  wesentlichen
durch  die  Rücksicht  auf  den  nordamerikanischen  Nachbar  beeinflußt;
diejenige  Südafrikas,  abgesehen  von  seinen  Grenzbeziehungen  zu
deutschen,  portugiesischen  und  belgischen  Kolonien,  durch  seine
Lage  an  einer  der  großen  Weltverkehrsstraßen.  Alle  drei  kolonialen
Gruppen  sind  nur  in  geringem  Maße  an  der  eigentlichen,  europäischen ­
  Politik  interessiert.  Sie  würden  aber,  da  sie  zweifelsohne
britisches  Reichsgebiet  darstellen,  fast  automatisch  in  den  Strudel
eines  europäischen  Krieges  gezogen  werden,  dessen  Ursachen  und
Zweck  sie  vielleicht  nicht  begreifen.  Sie  können  eine  Politik,  die  zu
einem  solchen  Kriege  führt,  nicht  verhindern;  die  Kriegserklärung
ist  vielleicht  die  erste  Kunde,  die  sie  von  der  Entstehung  eines  Konfliktes ­
  erhalten  .  Diese  Sachlage  legt  den  Tochtervölkern  eine  Verantwortlichkeit ­
  auf,  die  durch  keine  entsprechende  Mitwirkung  gemildert ­
  wird.  Um  diesen  Folgen  zu  entgehen,  haben  kanadische
Staatsmänner  eine  Theorie  entwickelt,  die  die  Teilnahme  an  der  auswärtigen ­
  Politik  des  Mutterlandes  im  Kriegsfälle  ins  Belieben  der
Kolonien  stellt:  «Wir  halten  uns  nicht  für  verpflichtet,  an  jedem
Kriege  teilzunehmen,  und  unsere  Flotte  kann  nicht  in  allen
Fällen  herangezogen  werden.»  Die  auswärtige  Politik  des  Reichs
soll  dem  Mutterlande,  dem  «hauptsächlichsten  Teilhaber  der
Familie,  überlassen  werden,  der  gelegentlich  nur  einen  Teil  der
            
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