Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn.

Bürde,  manchmal  aber  auch  die  ganze  Bürde  wird  tragen  müssen».
Sir  Wilfrid  Laurier  hat  zur  Erklärung  ausdrücklich  darauf  hingewiesen, ­
  daß  an  einem  Kriege  von  der  Art  des  Krimkrieges  eine
Teilnahme  Kanadas  nicht  geboten  sei.  Diese  Auffassung  kann  rechtlich ­
  kaum  begründet  werden;  es  sei  denn,  daß  man  in  dem  Verhältnis ­
  von  Kolonie  zum  Mutterland  weder  ein  Abhängigkeitsverhältnis
noch  eine  Teilhaberschaft,  sondern  nur  eine  Art  Defensivallianz  erblicken ­
  will.  Der  Versuch  eines  Tochtervolkes,  sich  bei  einem  Kriege
des  Mutterlandes  für  neutral  zu  erklären,  würde  in  der  Praxis  wohl
nur  dann  Anerkennung  finden,  wenn  er  als  Austritt  aus  der  Reichsgemeinschaft ­
  betrachtet  werden  würde.
Die  Ungerechtigkeit,  die  in  der  Tatsache  liegt,  daß  die  Kolonien
die  Folgen  der  mutterländischen  Politik  tragen  müssen,  ohne  sie
beeinflussen  zu  können,  wird  dadurch  zum  Teil  wettgemacht,  daß  die
Kosten  der  Reichsverteidigung  im  wesentlichen  dem  Mutterlande
obliegen.  Schon  das  alte  Kolonialreich  hatte  unter  dieser  Last  geseufzt. ­
  Es  hat  zwar  die  Mitwirkung  der  Kolonisten  in  seinen  kolonialen ­
  Grenzkriegen  gewonnen,  es  hat  aber  den  größten  Teil  der
Kosten  dem  Mutterlande  aufbürden  müssen.  Die  jährlichen  Aufwendungen ­
  für  das  stehende  Heer  in  den  nordamerikanischen  Kolonien ­
  beliefen  sich  bis  1763  auf  100000  £  im  Jahre;  sie  stiegen  von
da  ab  auf  320  000  £.  Um  die  Bürde  des  englischen  Steuerzahlers  zu
vermindern  —  durch  die  großen  Kolonialkriege  war  die  Staatsschuld
auf  130  000  000  £  angeschwollen  —,  wurden  die  Zoll-  und  Steuergesetze ­
  von  1764  und  1765  erlassen,  die  schließlich  zum  Abfall  der
amerikanischen  Kolonien  führten.  Die  Kolonien  weigerten  sich,  in
ihren  gesetzgebenden  Körperschaften  Steuern  für  Reichszwecke  zu
bewilligen;  sie  empörten  sich  gegen  die  Bezahlung  von  Steuern,  die
ihnen  vom  Reichsparlament  auferlegt  wurden,  weil  sie  nicht  um  ihre
Bewilligung  angegangen  worden  seien.
Erst  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  erneute  man  den  Versuch,  einen
Teil  der  Verteidigungskosten  den  Kolonien  aufzubürden,  vor  allem
seit  die  Kolonien  «Selbstregierung»  besaßen.  Man  ging  davon
aus,  daß  die  Aufrechterhaltung  der  inneren  Ordnung  in  den  Kolonien ­
  und  die  Bestreitung  der  hierzu  nötigen  Kosten  Sache  der  Kolonien ­
  sei.  Man  betrachtete  dagegen  die  Verteidigung  der  Kolonien
gegen  auswärtige  zivilisierte  Feinde  als  «Reichsangelegenheit».
Die  Durchführung  dieser  Gedanken  war  verhältnismäßig  leicht.
            
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