Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dy.  M.  J.  Bonn.

heute  dem  der  Krone  in  England  ähnlich  geworden:  es  erfolgt  nur,
wenn  der  Gouverneur  auf  Rat  seiner  verantwortlichen  Minister
einem  Entwurf  die  Zustimmung  verweigert.
Hierdurch  ist  zwar  eine  formale  Abgrenzung  der  kolonialen  Befugnisse ­
  gegeben;  sie  entspricht  aber  nicht  immer  den  praktischen
Anforderungen.  Ursprünglich  sollte  die  Sphäre  der  kolonialen
Selbständigkeit  ausschließlich  auf  koloniale  Angelegenheiten  beschränkt ­
  werden.  Die  Väter  der  kolonialen  Autonomie  suchten  nicht
nur  die  gesamten  auswärtigen  Angelegenheiten  dem  Mutterlande
als  dem  Vertreter  der  Reichseinheit  vorzubehalten,  sie  wollten
darunter  die  gesamte  Handelspolitik  einbegriffen  sehen;  ja  sie
wollten  selbst  die  Landveräußerung  als  Reichsangelegenheit  behandeln. ­
  Die  Technik  der  Landverkäufe  mußte  ihrer  Ansicht  nach
mitbestimmend  auf  die  Auswanderung  aus  dem  Mutterlande  und  die
Überführung  in  die  Kolonie  einwirken;  es  handelte  sich  also  daher  ‘
um  eine  zwischenstaatliche,  nicht  um  eine  staatlich-örtliche  Angelegenheit. ­
  Diese  Auffassung  konnte  natürlich  nicht  aufrechterhalten ­
  werden.
Die  Art  und  Weise,  wie  ein  Neuland  besiedelt  wird,  ist  von  so
großer  Bedeutung  für  seine  Bewohner,  daß  die  Landpolitik  ihrer
Gesetzgebungssphäre  nicht  entzogen  werden  kann;  das  ist  schon
im  Hinblick  auf  die  kolonialen  Finanzen  unmöglich.  Aus  einer  Gesamteinnahme ­
  von  fast  3  000  000  £  im  Jahre  1856  stammten  z.  B.
in  Victoria  900  000  £  aus  Landverkäufen.  Wenn  man  den  Kolonien
finanzielle  Selbstverwaltung  geben  will  —  und  ohne  finanzielle
Selbstverwaltung  ist  Autonomie  nicht  denkbar  —,  so  müssen  ihnen
alle  finanziellen  Hilfsquellen  überlassen  werden,  daher  denn  schon
im  Jahre  1846  bzw.  1847  die  Eingänge  aus  den  Landverkäufen  dem
kanadischen  Parlamente  übertragen  wurden.
Das  gleiche  Argument,  verstärkt  durch  andere  Überlegungen,
machte  sich  bei  der  Handelspolitik  geltend.  Ein  Neuland  bezieht  seine
Einkünfte  aus  Landverkäufen  und  Zöllen  —  in  dem  erwähnten  Falle
von  Victoria  kamen  1  660  000  £  aus  Zöllen;  noch  heute  erzielt  der
Australische  Bund  bei  einem  Gesamteinkommen  von  18  800  000  £
13  000  000  £  aus  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben.  Von  der  Gestaltung
der  Zolleingänge  hängt  daher  die  finanzielle,  von  dem  Aufbau  des
Zollsystems  die  industrielle  Entwicklung  eines  Neulandes  ab.
Das  alte  Zollsystem  des  britischen  Reiches  hatte  britischen  Waren
            
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