480 Schiffahrtskanäle.
Napoleon entfaltete auf dem Gebiete des Kanalbaues die gleiche umfangreiche
Thätigkeit wie auf dem des Straßenbaues. Unter seiner Herrschaft kam der bereits unter
Ludwig XV. begonnene Kanal von St. Quentin 1810 zur Vollendung. Dieser Kanal, durch
welchen die Seine mit der Schelde verbunden wird, besitzt sowohl bei St. Quentin wie
bei Cambrai Tunnelstrecken. Unter Napoleons Herrschaft kamen ferner zur Ausführung:
der Kanal von Jemappes, von Sedan und Burgund, der Napoleonskanal, die Kanäle
von Arles und Beaucaire, von Carcassonne und des Landes, die Kanäle der Ille und
Rance, der Kanal Blavet und von Nantes nach Brest. Napoleon hatte ferner den Plan,
eine Verbindung des Rheins mit der Trave und hierdurch mit der Ostsee zu schaffen.
Durch das Gesetz vom 20. Mai 1802 wurde bestimmt, daß der Ertrag der Schiff
fahrtsabgaben denjenigen Fluß- oder Kanalstrecken wieder zu gute kommen sollte, für
deren Benutzung sie entrichtet waren. Die Kriege Napoleons verschlangen jedoch den
größten Teil dieser Beträge, ja um seine Armeen zu unterhalten, verkaufte Napoleon
sogar den Kanal du Midi, die Kanäle von Orleans und St. Quentin, von Loing und den
Kanal du Centre.
Von 1814—1830 wurden für 149 Millionen Frank Kanäle von 900 km Länge
erbaut, in der Zeit von 1830—1848 wurden 341 Millionen Frank für den Neubau
von Wasserstraßen verausgabt. Unter dem zweiten Kaiserreich fand zunächst der Ausbau
des Eisenbahnnetzes statt, und erst seit 1860 wandte sich die Gunst wieder den Wasser
straßen zu. Beim Ausbruch des Krieges von 1870 war der größere Teil der Kanäle
wieder in den Händen des Staates. Unter dem zweiten Kaiserreich kamen der Kanal
von St. Louis, der Saarkohlenkanal und der Kanal der oberen Marne in Betrieb, und
die für die Wasserstraßen aufgewandten Geldmittel betrugen für die Zeit von 1852 bis
1870 239 Millionen Frank.
Durch die Ereignisse der Jahre 1870/71 erlitt die französische Binnenschiffahrt eine
Abschwächung, durch den Verlust von Elsaß-Lothringen erfuhr das Kaualnetz eine Ein
schränkung von 401 km. Wichtige Teile des Rhein-Rhöne, des Rhein-Marnekanals,
sowie der Saarkohlenkanal wurden von ihm losgelöst. Es ist namentlich dem Ingenieur
und Minister Freycinet zu danken, daß von neuem das französische Kanalwesen eine
weitere Ausbildung erhalten hat. Wenn auch nicht alle in dem sogenannten großen
Freycinetschen Programm (das am 5. August 1879 zum Gesetz wurde) enthalten ge
wesenen Projekte ihre Erfüllung gefunden haben, so ist doch ein guter Schritt vorwärts
gethan. Als das bedeutendste Ergebnis dieser Bestrebungen ist die Vereinheitlichung des
französischen Binnenschiffahrtsnetzes zu bezeichnen.
Von den nach dem Kriege geschaffenen Kanälen ist der bedeutendste der Ostkanal.
Von weiteren Kanälen sind zu nennen: der Kanal von Havre nach Tancarville, von
der Aisne zur Oise (48 km), von der Marne zur Saône (151 km) und vom Doubs
zur Saône.
Der Kanal de l'Est (Ostkanal) zieht sich in einer Länge von 500 km an der deutsch
französischen Grenze hin und verbindet die drei Flußthäler der Maas, Mosel und Saône
miteinander. Diese Anlage setzt sich aus einzelnen Kanalstrecken und kanalisierten Fluß
strecken zusammen. Besonders interessant ist die Anordnung der aus dem Moselthal auf
steigenden Schleusentreppe von Golbey. Hier wird eine enge Mulde durch 14 Quer
dämme in 14 stufenartig übereinander liegende, durch Schleusen miteinander verbundene
Teiche geteilt. Eine zweite derartige Schleusentreppe befindet sich auf dem Saôneabhange.
Mächtige Wasserreservoire dienen zur Aufspeicherung des Wassers.
Neben dem Ruhme, von allen Kulturvölkern das in sich geschlossenste Wasserstraßennctz
zu besitzen, gebührt Frankreich die erste Stelle hinsichtlich der Binnenschiffahrtsstatistik, Die
französische Binnenschiffahrtsstatistik ist eine so eingehende, daß für ihre Erhebungsarbeit
270 Arbeitskräfte erforderlich sind. Im Vordergrund steht hierbei jedoch nicht die Ermittelung
des Güternmtausches, sondern das Streben, die Leistungen der einzelnen Wasserstraßen fest
zustellen. Man ist bemüht, eine möglichst genaue Ermittelung der Transportleistungen auf
allen Teilen des ausgedehnten Wasserstraßennetzes zu erlangen. Die Länge der schiffbaren
Wasserstraßen beträgt 12971 km. Hiervon entfallen 4805 km auf Kanäle, 7518 km auf
natürliche Wasserläufe. Die Differenz muß auf durch Korrektion oder Umbau gesperrte
Schiffahrtswege gerechnet werden.