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vatpersonen und Genossenschaften auf. In Hirsch-
berg finden wir zwei Städte und sieben Landgemeinden. Hier sitzt
im Aufsichtsrat neben dem Landrat ein Oberbürgermeister und ein
Kaufmann und Gemeindevorsteher. Geschäftsführer sind ein
Fabrikbesitzer, ein Kaufmann und ein Kreis-Ausschuß-Sekretär.
In Teltow sind außer dem Kreise (50000 M.) neun Vorort
gemeinden mit 4 bis 9000 M. beteiligt. Der eine der beiden Ge
schäftsführer ist ein dem Landrat zugeteilter Regierungsassessor.
In Eckernförde hat der Kreis 7700 M., eine Stadt 8000 und
einige Landgemeinden je 1000 bis 4000 M. übernommen. Neben
dem Kreise mit 584 000 M. und einigen Stadt- und Landgemeinden
mit je 4000 M. findet sich im Kreise P l e ß der größte Besitzer des
Kreises mit gleichfalls 4000 M. Während in der Regel der
Vorsitzende des Kreisausschusses als Vorsitzender des Aufsichts
rats auftritt, ist hier der Land rat persönlich zum
Geschäftsführer bestellt und ihm als solchem der Vorsitz
in der Gesellschafterversammlung übertragen. Auch
in der B e u t h e n e r G. m. b. H. ist der Landrat Geschäftsführer.
Hier wird das Kapital (1 Million Mark) zu 40 v. H. vom Kreise,
im übrigen von zwei Großgrundbesitzern und vier Industrie-
unternehmungen aufgebracht. Gemeinden sind nicht beteiligt. Wie
im Kreise Teltow die Vorortgemeinden, so haben in Beuthen die
Bergwerke das stärkste Interesse an ausreichender Versorgung mit
Lebensmitteln. Andere wirtschaftliche Verhältnisse finden ihren
Ausdruck in der Zusammensetzung der G. m. b. H. in N e uto
ur i s ch e l. Von 70 000 M. Stammkapital hat die deutsche Lager-
haus-„Posen"-G. m. b. H. in Posen mehr als die Hälfte, der
Kreis 20 000 M., eine Spar- und Darlehnskasse, eine Reihe von
Landwirten, ein Kaufmann und ein Lehrer, letztere beide als Ge
schäftsführer, je 1000 bis 3000 M. übernommen. Ebenso zeigt sich
der landwirtschaftliche Grundzug des Kreises und die entsprechende
Zweckbestimmung der G. m. b. H. in T i l s i t: außer dem Kreise
sind Gesellschafter die Kornhausgenossenschaft m. b. H. in Tilsit und
eine ganze Reihe von Darlehnskassenvereinen. Demgegenüber
entspricht es der Aufgabe einer Einkaufsvereinigung, wenn zu
ihren Mitgliedern wie in Rastenburg zahlreiche Kaufleute in
Stadt und Land gehören.
Was die Eigenart des Geschäftsbetriebes der
Gesellschaften angeht, so wird sie durch folgende Sätze des mehr
fach erwähnten Ministerialerlasses gekennzeichnet: „Leitender Ge
sichtspunkt des ganzen Geschäftsbetriebes der Kriegsorganisation
soll nicht das privatwirtschaftliche Interesse der Gesellschaft oder