17
Weitere Einschränkungen bet Handelsfreiheit
bewirkten die Bekanntmachung über die Errichtung von Preis/
prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September
1916 (RGBl. S. 607), die Bekanntmachung über die äußere
Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 (RGBl. S. 380),
die Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar
1915 (RGBl. S. 64) und die Bekanntmachung über Zeitungsanzeigen
vom 16. Dezember 1915 (RGBl. S. 827). Alle diese
Bestimmungen haben gewisse Erfolge gezeitigt und den Handel mit
Gemüse und Obst von manchen unzuverlässigen Gewerbetreibenden
befreit. Ganz ist das Ziel allerdings nicht erreicht worden, vielmehr
sind auch heute noch viele Personen im Gemüse- und Obsthandel
tätig, deren Wirken nicht nur überflüssig, sondern schädlich
ist und die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse
und Obst zu angemessenen Preisen wesentlich beeinträchtigt. Der
solide Handel selbst versucht mit steigendem Erfolge, durch Zusammenschluß
und Organisation, sich dieser unwillkommenen
Glieder zu entledigen.
4. Maßnahmen zur Förderung des Gemüsebaues; künstliche
Düngemittel.
Der Vermehrung der Erzeugung von Gemüse mußte bei dem
steigenden Bedürfe und der sinkenden Einfuhr von vornherein
besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden. Um den Bestrebungen,
die auf eine Ausnutzung sonst unbebauter Gelände zum
Gemüsebau und die Hebung des Gemüsebaues zum Eigenverbrauch
zielten, zusammenzufassen, um unnütze Vergeudung von Geniüsesamen
zu hindern, Ratschläge zu erteilen und alle jene Bestrebungen
in nützliche Bahnen zu leiten, wurde im Februar 1916
eine „Z e n t r a I st e I l e für den Gemüsebau im Kleingarten"
gegründet, die unter Aufsicht des Reichsamts des
Innern gestellt wurde. Sie hat mit gutem Erfolge die städtischen
Behörden auf die Bedeutung des Kleingartens für die Ernährung
und Gesundung der Bevölkerung hingewiesen und sie veranlaßt,
sich Maßnahmen zur Förderung einer zweckmäßigen Gartenwirtschaft
angelegen sein zu lassen. Auf ihre Anregung sind zahlreiche
örtliche Kleingarten-Beratungsstellen und städtische Kleingartenämter
errichtet worden. Sie hat in großer Anzahl
Merkblätter und Druckschriften zur Belehrung der Gartenbesitzer
verbreitet, sachverständige Auskünfte erteilt und den Bezug von
Dünger und Saatgut vermittelt.
Heft 41/42.
2