Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Weitere  Einschränkungen  bet  Handelsfreiheit
bewirkten  die  Bekanntmachung  über  die  Errichtung  von  Preis/
prüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung  vom  25.  September
1916  (RGBl.  S.  607),  die  Bekanntmachung  über  die  äußere
Kennzeichnung  von  Waren  vom  18.  Mai  1916  (RGBl.  S.  380),
die  Bekanntmachung  über  Vorratserhebungen  vom  2.  Februar
1915  (RGBl.  S.  64)  und  die  Bekanntmachung  über  Zeitungsanzeigen ­
  vom  16.  Dezember  1915  (RGBl.  S.  827).  Alle  diese
Bestimmungen  haben  gewisse  Erfolge  gezeitigt  und  den  Handel  mit
Gemüse  und  Obst  von  manchen  unzuverlässigen  Gewerbetreibenden
befreit.  Ganz  ist  das  Ziel  allerdings  nicht  erreicht  worden,  vielmehr ­
  sind  auch  heute  noch  viele  Personen  im  Gemüse-  und  Obsthandel ­
  tätig,  deren  Wirken  nicht  nur  überflüssig,  sondern  schädlich
ist  und  die  gleichmäßige  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Gemüse
und  Obst  zu  angemessenen  Preisen  wesentlich  beeinträchtigt.  Der
solide  Handel  selbst  versucht  mit  steigendem  Erfolge,  durch  Zusammenschluß ­
  und  Organisation,  sich  dieser  unwillkommenen
Glieder  zu  entledigen.
4.  Maßnahmen  zur  Förderung  des  Gemüsebaues;  künstliche
Düngemittel.
Der  Vermehrung  der  Erzeugung  von  Gemüse  mußte  bei  dem
steigenden  Bedürfe  und  der  sinkenden  Einfuhr  von  vornherein
besondere  Aufmerksamkeit  zugewendet  werden.  Um  den  Bestrebungen, ­
  die  auf  eine  Ausnutzung  sonst  unbebauter  Gelände  zum
Gemüsebau  und  die  Hebung  des  Gemüsebaues  zum  Eigenverbrauch
zielten,  zusammenzufassen,  um  unnütze  Vergeudung  von  Geniüsesamen
  zu  hindern,  Ratschläge  zu  erteilen  und  alle  jene  Bestrebungen ­
  in  nützliche  Bahnen  zu  leiten,  wurde  im  Februar  1916
eine  „Z  e  n  t  r  a  I  st  e  I  l  e  für  den  Gemüsebau  im  Kleingarten" ­
  gegründet,  die  unter  Aufsicht  des  Reichsamts  des
Innern  gestellt  wurde.  Sie  hat  mit  gutem  Erfolge  die  städtischen
Behörden  auf  die  Bedeutung  des  Kleingartens  für  die  Ernährung
und  Gesundung  der  Bevölkerung  hingewiesen  und  sie  veranlaßt,
sich  Maßnahmen  zur  Förderung  einer  zweckmäßigen  Gartenwirtschaft ­
  angelegen  sein  zu  lassen.  Auf  ihre  Anregung  sind  zahlreiche
örtliche  Kleingarten-Beratungsstellen  und  städtische  Kleingartenämter ­
  errichtet  worden.  Sie  hat  in  großer  Anzahl
Merkblätter  und  Druckschriften  zur  Belehrung  der  Gartenbesitzer
verbreitet,  sachverständige  Auskünfte  erteilt  und  den  Bezug  von
Dünger  und  Saatgut  vermittelt.
Heft  41/42.

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