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z u verbilligen, indem gewisse Güter in die billigeren
Spczialtarise eingereiht oder auch neue Spezialtarife für sie geschaffen
worden sind, zweitens aber auch die BeförderungsLauer
zu verkürzen, ohne daß die erhöhte Gebühr für Eilgutsendungen
entrichtet zu werden braucht. Daß dies namentlich
für die leichtverderblichen Gemüse- und Obstsendungen von besonderer
Bedeutung ist, bedarf keiner weiteren Begründung. Die
Erleichterungen beziehen sich sowohl auf den Wagenladungs- wie
auf den Stückgutverkehr. Weitere Erleichterungen sind bei der
Güterannahme geschaffen worden, indem die Anlieferungsstunden
verlängert worden sind, und anderes mehr.
Zusammenstellungen über die Frachtermäßigungen finden sich
in der „Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus
Anlaß des Krieges" Seite 41 und in den Nachträgen 1 (S. 8),
2 (S. 21), 3 (S. 15), 5 (S. 15), 6 (S. 90), 8 (S. 89), 9 (S. 189)
und 10 (S. 113) dazu*.
3. Einschränkungen der Freiheit des Handels mit Gemüse.
Der Kriegszustand mit seinen tiefgreifenden Erschütterungen
des Wirtschaftslebens legte einen großen Teil der Kräfte, die in
Handel und Gewerbe tätig gewesen waren, mehr oder weniger
brach. Soweit diese Personen nicht zu den Fahnen einberufen
wurden oder in der Kriegswirtschaft Verwendung fanden, suchten
sie sich ein neues Feld ihrer Betätigung. Die steigende Bedeutung,
welche die Herstellung und der Vertrieb 'von Lebensmitteln
gewannen, und die bei der zunehmenden Knappheit auf diesem
Gebiete winkenden Gewinne lockten eine große Zahl beschäftigungslos
gewordener Personen an, sich auf die verschiedenen
Zweige des Nahrungsmittelgewerbes, der Herstellung sowohl wie
des Handels mit Nahrungsmitteln zu werfen. So kam es, daß insbesondere
auch in dem Handel mit Gemüse und' Obst eine große
Zahl von Personen einen neuen Erwerb suchten,
die für diese Handelszweige keinerlei Erfahrungen
und Kenntnisse mitbrachten. Schon in
Friedenszeiten war der Gemüse- und Obsthandel verhältnismäßig
wenig organisiert gewesen. Neben dem soliden Fachhandel hatte
es gerade auf diesem Gebiete zahlreiche Personen gegeben, die
mehr oder weniger Gelegenheitsgeschäfte gemacht hatten. Das
Erfordernis verhältnismäßig geringen Geschäftskapitals, der rasche
*) Drucksachen des Reichstags, 13. Legislaturperiode, II. Session
iyu/17.