Wachsbüsten, mit einfachem Material ausgestattet,
wenn sie sich als Ware qualifizieren —- nach Art. 215 (C. 95,
Nr. 1403, P. 9).
Abatjours für Lampen und Lichte (Lampen
schirme) aus einem mit Zeug bezogenen Drahtgestell —
nach Art. 215 (C. 95, Nr. 3771, P. 2).
Holzarbeiten in Gestalt von Präsentiertellern
mit Einsätzen aus Blech oder Fayence, je nach ihrem Ge
wicht — nach Art. 61, P. 4, oder — nach Art. 215 (C. 94,
Nr. 23084).
Fabrikate aus Gelatine in Verbindung mit
anderem Material — nach Art. 215 (C. 99, Nr. 6238).
Zelluloid in Blättern, mit losem Stoff unter
klebt — nach Art. 215 (C. 99, Nr. 6238, P. 60).
Muscheln, rohe, von Schmutz und mineralischen
Ansätzen gereinigt, befeilt und geputzt, doch ohne jede
andere Bearbeitung und nicht in Verbindung mit anderem
Material, sind zu verzollen: Perlmutterschalen — nach
Art. 68, alle übrigen aber — nach Art. 44. Alle anders be
arbeiteten Muscheln, sowie Muscheln in Verbindung mit
anderem Material — nach den entsprechenden Punkten
des Art. 215 (C. 99, Nr. 6238).
Erzeugnisse aus Zelluloid — nach Art 215.
Vergl. unter Art. 68 (C. 05, Nr. 5657).
Gemäss einem vom Finanzminister bestätigten Beschlüsse
der Tarifkommission vom 24. November 1905, Nr. 494, sind
Zahnstocher, wie Toilettesachen, nach Art. 215
des Zolltarifs einzulassen (C. 05, Nr. 28 017).
Schnurrbart binden aus Gewebe mit Zusatz von
anderem Material — nach dem entsprechenden Punkt des
Art. 215 (C. 09, Nr. 34 804).
Nagelfeilen, wie Toilettezubehör — nach dem
entsprechenden Punkte des Art. 215 (C. 09, Nr. 34 804).
Das Zolldepartement hat im Einverständnis mit dem
Polizeidepartement erläutert, dass nur Roulettespiele,
die den Charakter von Kinderspielzeug haben, nach Russ
land eingelassen werden dürfen. Als Kinderspielzeug sind
nach Ansicht des Polizeidepartements solche Roulettespiele
anzusehen, die nach ihren Abmessungen — nicht über
1 Werschok (= 4, 45 cm) im Durchmesser — nicht von einem
grösseren Kreise von Personen zum Spiel gebraucht werden
können (C. 11, Nr. 15 064).
216. Schreib-, Zeichen- und Malereiutensilien, in den
anderen Artikeln nicht genannt, zusammengestellt
oder auseinander genommen, 1 ) wie: Bleistifte und
Schreibfedern aller Art, Federhalter, Tintenzeuge,
Bleistifthalter, Oblaten, Bleistiftspitzer, Stempel
und dergleichen, zusammen mit den Schachteln,
in denen sie eingeführt werden, für das Pfund
l ) Nach der amtlichen französischen Ausgabe: montös