Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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lagen waren unvollständig und zum großen Teil offensichtlich un 
zuverlässig, so daß irgendwelche sicheren Grundlagen damit nicht 
gewonnen werden konnten. 
Die mit Bekanntmachung «des - Stellvertreters des Reichs 
kanzlers vom 18. Mai 1916 (RGBl. S. 383) angeordnete Ernte- 
fl ä ch e n ° (§ r h e b u n g, die in der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 
durchgeführt wurde, beschränkte sich wieder, wie diejenigen der 
früheren Jahre, darauf, Kohlrüben (Bodenkohlrabi, Wruken), 
Runkelrüben, Wasserrüben einschließlich Herbstrüben und Stoppel 
rüben und Möhren (Karotten) getrennt aufzuführen, im übrigen 
aber den „feldmäßigen Gemüsebau zur menschlichen Nahrung" in 
einer Spalte gemeinsam zu erfassen. Hiermit war naturgemäß 
den Zwecken der Reichsstelle wenig gedient. Bei der durch Bekannt 
machungen vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 547) und vom 
31. August 1916 (RGBl. S. 989) für die Zeit zwischen 20. Sep 
tember und 5. Oktober angeordneten Erntevorschätzung war der 
feldmäßige Gemüsebau ganz weggelassen worden. 
Den Bemühungen der Reichsstelle gelang es dann, für die 
Ernteflächen-Erhcbung im Jahre 1917, die durch Bekanntmachung 
vom 20. Mai 1917 (RGBl. S. 413) für die Zeit vom 15. bis 
25. Juni angeordnet wurde, eine Trennung der Spalte „feld- 
mäßiger Anbau zur menschlichen Nahrung" in Weißkohl, alle 
sonstigen Kohlarten und alle sonstigen Gemüsesorten zu erreichen, 
auch für die Erntevorschätzung in der Zeit vom 20. September 
bis 6. Oktober (Bekanntmachung vom 21. Juni 1916, RGBl. 
S.' 635) eine Aufnahme der Ernte an Kohlrüben, Runkelrüben, 
Mairllben, Wasserrüben und Weißkohl durchzusetzen. Eine weiter 
gehende Gliederung der Erhebungen glaubten die statistischen 
Ämter wegen der in der Kriegszeit damit verbundenen Schwierig 
keiten nicht durchführen zu können. 
Für die Maßnahmen der Reichsstelle, die, durch die Verhält 
nisse bedingt, immer weitergehend und einschneidender werden 
mußten, für die Durchführung der Lieferungsverträge und der 
öffentlichen Bewirtschaftung wurde dies überaus störend. Die 
statistische Abteilung der R e i ch s st e l l e hat in ihren 
Bemühungen, sich nunmehr selbst Material zu verschaffen, nicht 
nachgelassen und auch wertvollen Stoff sammeln können. Zwei be 
sonders wichtige Erhebungen konnte sie jedoch allein nicht durch 
führen, weder die Erfassung des gartenmäßigen An 
baues an Gemüse, der, wie sich immer mehr herausstellte, eine 
überaus wichtige Rolle namentlich bei Beurteilung der Frage 
spielte, inwieweit ein Bezirk ganz oder zum Teil auf die Ver- 
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