Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

socgung aus unmittelbarer ätähe verwiesen werden kann, noch 
eine getrennte Erfassung der Anbauflächen an 
Frühgemüse im Gegensatz zum Herbst- und Wintergemüse. 
Letzteres war aber besonders für die Technik der Höchstpreisfest 
setzung und die Durchführung der Lieferungsverträge von 
Wichtigkeit. 
Die Reichsstellu legte daher dem Staatssekretär des Kriegs 
ernährungsamts im Frühjahr 1917 nochmals einen Antrag aus 
Anordnung einer Erhebung vor, die wenigstens einigermaßen 
brauchbare Unterlagen hätte liefern können. Sie hatte sich in der 
Erkenntnis der Schwierigkeiten, die im Mangel an Personal und 
in der ohnehin bestehenden Überlastung der Gemeindebehörden, 
denen schließlich die Ausführung hätte übertragen werden müssen, 
lagen, auf das äußerste Mindestmaß dessen beschränkt, was sie für 
unbedingt erforderlich hielt, mußte sich aber auch von der Un- 
üurchführbarkeit dieser Erhebungen in eingehenden Beratungen, 
die im Kriegsernährungsamt über ihren Vorschlag gepflogen 
wurden, überzeugen lassen. Die für das Jahr 1918 in der Zeit 
vom 6. Mai bis 1. Juni durchzuführende Anbauflächen- 
erhebung (Verordnung vom 21. März 1918, RGBl. S. 133) 
sieht eine getrennte Erhebung von Runkelrüben, Kohlrüben, Mohr 
rüben, Weißkohl, sonstigen Kohlarten, Zwiebeln und allen sonstigen 
Gemüsearten vor. Weitere eingehende Beratungen haben auch 
einen Weg gezeigt, wie wenigstens ein einigermaßen brauchbarer 
Überblick über den ga r t e n m ä ß i g e n Gemüsebau 
gewonnen werden kann. Eine bezügliche Umfrage unter Mithilfe 
der statistischen Landesämter ist in Vorbereitung. • Wenn mitunter 
die Durchführung einer Maßnahme der Reichsstelle hier und da 
im Lande auf Schwierigkeiten gestoßen ist, so ist hieran nicht zu 
letzt der mangelnde Überblick über die besonderen Verhältnisse der 
einzelnen Erzeuger- oder Bedarfsgegenden Schuld gewesen, der 
als eine Folge des Mangels an einwandfreien statistischen Unter 
lagen anzusehen ist. 
Auch die Statistik ü b e r d i e Preisbewegung des 
Gemüses versagte fast gänzlich. Nur wenige Städte hatten dauernd 
Preisnotierungen in brauchbarem Umfange zusammengestellt, ihre 
Vergleichung scheiterte überdies an den gänzlich verschiedenen 
Grundlagen, auf denen sie aufgebaut waren. 
Trotz aller dieser Schwierigkeiten mußte —wenn auch später, 
als auf anderen Gebieten der Ernährungswirtschaft — die be 
hördliche Regelung eingreifen. Deutschland war Im Frieden 
kein au sgesprochen G ein äse erzeugendes Land.
	        
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