Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Leren  Gebieten  Ler  Kriegswirtschaft  günstige  Erfahrungen  gemacht ­
  worden  waren,  eingeschaltet.
Anfang  Juli  1916  wurde  die  Kriegsgesellschast  für
D  ö  r  r  g  em  ü  s  e  m.  b.  H.  in  Berlin,  die  K  r  i  e  g  s  g  e  s  e  I  ls  ch  a  f  t
für  Sauerkraut  m.  b.  H.  in  Berlin  und  die  Gemüsekonserven
  -  K  riegsgese11schaft  in.  b.  H.  in  Braunfchweig
  gegründet.  Alle  drei  Gesellschaften  sind  rein  gemeinnützige ­
  Unternehmungen,  der  Gewinn  der  Gesellschafter  ist  aus
5  v.  H.  des  eingezahlten  Stammkapitals  beschränkt,  alle  darüber
hinaus  etwa  erzielten  Überschüsse  fließen  in  einen  Reservefonds,
der  bei  Auslösung  der  Gesellschaften  nach  Deckung  der  Verbindlichkeiten ­
  restlos  an  die  Reichskasse  abgeführt  werden  muß.
Die  Gesellschaften  unterstehen  der  Aufsicht  eines  mit  sehr
weitreichenden  Befugnissen  ausgestatteten  B  e  v  o  l  l  m  ä  ch  t  i  g  t  c  11
des  Reichskanzlers,  zu  welchem  der  jeweilige  Vorsitzendr
der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  bestellt  worden  ist.  Dieser
kann  nach  Len  Bestimmungen  der  Gesellschaftsverträge  —  in  demjenigen ­
  der  Dörrgemüse-Gesellschaft  ist  das  im  einzelnen  nicht
genau  festgelegt,  es  unterliegt  aber  auch  nach  der  gewählten
Fassung  gar  keinem  Zweifel,  daß  feine  Befugnisse  eher  noch  weiter
gehen  —  insbesondere  Beschlüsse  des  Ausschusses  und  der  Gesellschafterversammlung ­
  für  unwirksam  erklären  und  bestimmen,
welche  Maßnahmen  an  Stelle  der  für  unwirksam  erklärten  Beschlüsse ­
  zu  treten  haben.  Dabei  ist  nur  vorbehalten,  daß  bereite
begründete  Rechte  der  Gesellschaft  oder  Dritter  unberührt  bleiben.
Er  kann  weiter  Mitglieder  der  Sachverständigen-Kommission  abberufen ­
  und  durch  andere  ersetzen,  und  schließlich  sind  die  Verwaltungen ­
  der  Gesellschaften  hinsichtlich  des  Bezugs  und  Absatzes
und  der  Gebarung  mit  den  Rohstoffen  und  Fertigerzeugnissen,  dir
von  ihnen  bewirtschaftet  werden,  insbesondere  auch  hinsichtlich
aller  Preisfragen,  an  seine  Weisunhen  gebunden.
Die  Verwaltungsstellen  der  Gesellschäften  sind:  dir
Geschäftsführung,  der  Ausschuß  —  bei  der  Dörrgemüse-Gesellschaii
Aufsichtsrat  genannt  —,  die  Gesellschafterversanimlung  und  eine
durch  die  Gesellschafterversammlung  gewählte  SachverstänLigeiikommission,
  die  vom  Ausschuß  bei  allen  wichtigen  Fragen  zu  höre»
ist.  Die  Veröffentlichungen  der  Gesellschaften  haben  durch  den
Deutschen  Reichsanzeiger  zu  erfolgen.
Als  G  e  g  e  n  st  ä  n  d  e  der  Betriebe  bezeichnet  der  Gesellschastsvertrag
  der  Dörrgemüse-Gesellschaft  den  Ein-  und  Verkauf  von
Frischgemüse  zu  Dörrzwecken,  den  Ein-  und  Verkauf  von  Dörrgemüse ­
  und  alle  damit  zusammenhängenden  Geschäfte,  derjenige
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.