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der Sauerkraut-Gesellschaft den Eiu- und Verkauf von Weißkraut,
die Verwertung von Sauerkraut und alle damit zusammenhängeuden
Geschäfte, derjenige der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft
den Einkauf und die Verwertung aller zur Herstellung von Gemüsekonserven
-geeigneten und benötigten Gegenstände, insbesondere
Gemüse, Dosen, Weißblech, Zinn, Lötzinn, Blei, Dichtungsringe,
Papierschilder, Soda, Kisten und sonstiges Verpackungsmaterial,
den Einkauf und die Verwertung von Gemüsekonserven
und alle danrit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Stammkapitalien der Gesellschaften sind ungewöhnlich
klein; sie betragen bei der Dörrgemüse-Gesellschaft
20 000 M., bei der -Sauerkraut-Gesellschaft 22 000 M. und bei der
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft 27 000 M. Die Gesellschaften
sind daher bei ihrer Tätigkeit, die Jahresumsätze von Millionen bedingt,
auf hohe Bankkredite angewiesen, die ihnen zum Teil
unter Einräumung von Gewährleistungen seitens des Neichsschatzanits
eröffnet worden sind.
Hinsichtlich der Z u s a m m e n s e tz u n g der Gesellschaften
ist bisweilen der Vorwurf erhoben worden, daß in
ihnen, deren Händen doch das Wohl und Wehe der gesamten Industrie
anvertraut sei, nicht die gesamte Industrie vertreten sei.
Bei der Dörrgemüse-Gesellschaft trifft dieser Vorwurf jedenfalls
nicht zu. Als Gesellschafter treten hier nicht einzelne Firmen auf,
vielmehr sind es die Verbände, in denen schon seither die gesamte,
einschlägige Industrie zusamrnengesaßt war. Und als sich kurz nach
Gründung der Gesellschaft ein neuer Verein gebildet hatte, in
dem sich die später entstandenen Betriebe vereinigten, Kurde auch
er als Gesellschafter ausgenommen. Neben diesen Verbänden ist
die Stadt Berlin Gesellschafterin, die selbst eine große Dörranlage
besitzt, daneben aber gleichzeitig den Vorteil der Verbraucher zu
vertreten bestimmt war. Bei den beiden anderen Gesellschaften
sind allerdings einzelne Firmen als Gesellschafter beigetreteu,
allein bei der Auswahl hat man sich bemüht, die führenden Firmen
der betreffenden Industrie und Vertreter der bestehenden Fachverbände
zu gewinnen. Die Anliegen des Handelsstandes und
der Verbraucher sind später dadurch besonders berücksichtigt worden, -
daß Vertreter dieser Kreise als stimmberechtigte Mitglieder
in die Ausschüsse bzw. den Aufsichtsrat gewählt worden sind.
Die Befugnisse öffentlich-rechtlicher Natur,
welche den Gesellschaften erteilt werden mußten, damit sie ihre
Aufgaben erfolgreich lösen könnten, wurden ihnen durch die Verordnung
über die Verarbeitung von Gemüse vom k>, August 1010