Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

sin
der  Sauerkraut-Gesellschaft  den  Eiu-  und  Verkauf  von  Weißkraut,
die  Verwertung  von  Sauerkraut  und  alle  damit  zusammenhängeuden
  Geschäfte,  derjenige  der  Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft
den  Einkauf  und  die  Verwertung  aller  zur  Herstellung  von  Gemüsekonserven ­
  -geeigneten  und  benötigten  Gegenstände,  insbesondere ­
  Gemüse,  Dosen,  Weißblech,  Zinn,  Lötzinn,  Blei,  Dichtungsringe, ­
  Papierschilder,  Soda,  Kisten  und  sonstiges  Verpackungsmaterial, ­
  den  Einkauf  und  die  Verwertung  von  Gemüsekonserven ­
  und  alle  danrit  zusammenhängenden  Geschäfte.
Die  Stammkapitalien  der  Gesellschaften  sind  ungewöhnlich ­
  klein;  sie  betragen  bei  der  Dörrgemüse-Gesellschaft
20  000  M.,  bei  der  -Sauerkraut-Gesellschaft  22  000  M.  und  bei  der
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft  27  000  M.  Die  Gesellschaften
sind  daher  bei  ihrer  Tätigkeit,  die  Jahresumsätze  von  Millionen  bedingt, ­
  auf  hohe  Bankkredite  angewiesen,  die  ihnen  zum  Teil
unter  Einräumung  von  Gewährleistungen  seitens  des  Neichsschatzanits
  eröffnet  worden  sind.
Hinsichtlich  der  Z  u  s  a  m  m  e  n  s  e  tz  u  n  g  der  Gesellschaften ­
  ist  bisweilen  der  Vorwurf  erhoben  worden,  daß  in
ihnen,  deren  Händen  doch  das  Wohl  und  Wehe  der  gesamten  Industrie ­
  anvertraut  sei,  nicht  die  gesamte  Industrie  vertreten  sei.
Bei  der  Dörrgemüse-Gesellschaft  trifft  dieser  Vorwurf  jedenfalls
nicht  zu.  Als  Gesellschafter  treten  hier  nicht  einzelne  Firmen  auf,
vielmehr  sind  es  die  Verbände,  in  denen  schon  seither  die  gesamte,
einschlägige  Industrie  zusamrnengesaßt  war.  Und  als  sich  kurz  nach
Gründung  der  Gesellschaft  ein  neuer  Verein  gebildet  hatte,  in
dem  sich  die  später  entstandenen  Betriebe  vereinigten,  Kurde  auch
er  als  Gesellschafter  ausgenommen.  Neben  diesen  Verbänden  ist
die  Stadt  Berlin  Gesellschafterin,  die  selbst  eine  große  Dörranlage
besitzt,  daneben  aber  gleichzeitig  den  Vorteil  der  Verbraucher  zu
vertreten  bestimmt  war.  Bei  den  beiden  anderen  Gesellschaften
sind  allerdings  einzelne  Firmen  als  Gesellschafter  beigetreteu,
allein  bei  der  Auswahl  hat  man  sich  bemüht,  die  führenden  Firmen
der  betreffenden  Industrie  und  Vertreter  der  bestehenden  Fachverbände ­
  zu  gewinnen.  Die  Anliegen  des  Handelsstandes  und
der  Verbraucher  sind  später  dadurch  besonders  berücksichtigt  worden,  -
daß  Vertreter  dieser  Kreise  als  stimmberechtigte  Mitglieder
in  die  Ausschüsse  bzw.  den  Aufsichtsrat  gewählt  worden  sind.
Die  Befugnisse  öffentlich-rechtlicher  Natur,
welche  den  Gesellschaften  erteilt  werden  mußten,  damit  sie  ihre
Aufgaben  erfolgreich  lösen  könnten,  wurden  ihnen  durch  die  Verordnung ­
  über  die  Verarbeitung  von  Gemüse  vom  k>,  August  1010
            
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