Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

i

I  ii

*  ‘  •

4

c>r,

wurde  bei  der  Reichsstelle  eine  besondere  Abteilung  eingerichtet,
der  es  auch  gelungen  ist,  den  Bedarf  von  Heer  und  Marine  zu
decken.
2.  Dörrgemüse.
Dörrgemüse,  d.  h.  künstlich  getrocknete  Gemüse,  Gemüsemehle
und  Gemüsepulver  (vgl.  §  10  Ziffer  2  -der  Verordnung  vom
5.  August  1916,  Bekanntmachung  vom  25.  Oktober  1917,  Neichsanzeiger
  Nr.  259  vom  31.  Oktober  1917,  jetzt  8  6  Ziffer  3  der
Verordnung  vom  23.  Januar  1918)  wurden  im  Frieden  nur  in  beschränkten
  Mengen  hergestellt  und  vom  Verbrauche  aufgenommen.
Erst  während  des  Krieges  hat  sich  die  Erzeugung
und  der  Verbrauch  ganz  wesentlich  gesteigert.
Der  große  Bedarf,  den  die  Heeres-  und  Marineverwaltung,  später
auch  diejenige  der  Gefangenenlager  für  Truppen-  und  Gefangenen-Verpflegung
  zu  decken  hatten,  dann  aber  auch  die  gewaltige  Werbetätigkeit, ­
  die  für  die  Trocknung  von  Nahrungs-  und  Futtermitteln
von  den  verschiedensten  Seiten  unter  Billigung  und  Beihilfe  der
Regierung  entfaltet  wurde,  brachten  es  mit  sich,  daß  die  bestehenden ­
  Gemüsetrocknereien  ihre  Anlagen  in  großem  Umfange
erweiterten,  und  daß  zahllose  neue  Anlagen  wie  Pilze  aus  der  Erde
schossen.  Zahlreiche  Betriebe,  die  durch  die  Kriegsverhältnisse
stillgelegt  oder  in  ihrem  Tätigkeitsfeld  wesentlich  eingeschränkt
worden  waren,  glaubten  ihre  Anlagen  bei  Umstellung  auf  einen
Trocknungsbetrieb  vorteilhaft  verwerten  zu  können  und  vergaßen
dabei  häufig,  daß  auch  die  Herstellung  von  hochwertigem  Dörrgemüse ­
  eine  Industrie  ist,  die  nicht  von  heute  auf  morgen  und
insbesondere  nicht  mit  unzureichenden  Betriebsmitteln  eingerichtet ­
  wenden  kann.
•  Bei  der  Beurteilung  der  Frage,  inwieweit  die  Vermehrung ­
  b  g  r  Gemüsetrocknung  der  Förderung
wert  ist,  muß  scharf  unterschieden  werden  zwischen  solchen  Betrieben, ­
  die  gewerbsmäßig  als  Hauptbetrieb  Dörrgemüse  zur
menschlichen  Ernährung  herstellen,  solchen,  die  Gemüse  trocknen,
um  es  vor  dem  Verderb  zu  bewahren,  schließlich  solchen,  die  Futtermittel, ­
  vielfach  in  landwirtschaftlichen  Nebenbetrieben,  herstellen.
Die  Trocknung  von  Überständen  der  Frischgemüsemärkte  und  die
Trocknung  von  Futterkräutern  und  dergleichen,  namentlich  in
Gegenden,  in  denen  die  Verkehrsverhältnisse  einen  Abtransport  der
frischen  Ware  in  die  Vcrbrauchsmittelpunkte  erschweren,  verdient
ohne  allen  Zweifel  weitestgehende  Förderung  und  Unterstützung.
In  dieser  Beziehung  ist  die  Tätigkeit  der  beim  Neichsamt  des
H-ft  41/42.  5
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.