Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Die Herstellung von Dörrgemüse ist im Jahre 
1017 durch verschiedene Umstände sehr behindert worden. Zu 
nächstwar es den Dörrbetrieben nur schwer möglich, sich die nötigen 
Rohstoffe zu beschaffen. Der allgemeine Hunger nach Gemüse 
zum Frischgenuß bei einer teilweise recht wenig günstigen Ernte 
bewirkte, daß allenthalben eine übermäßige Nachfrage nach Ge 
müse hervortrat. Zwar hatten auch die Dörrbetriebe zahlreiche 
Lieferungsverträge geschlossen, allein die dadurch gesicherten Men 
gen reichten bei weitem nicht aus. Erst als im Spätsommer nach 
und nach in verschiedenen Teilen des Reiches mit der Zwangs- 
e r f a s s n n g vorgegangen wurde, kamen auch die Dörrfabriken 
zu ihrem Recht, was um so wichtiger war, als ganz gewaltige, 
diejenigen des Vorjahres weit übersteigende Anforderungen 
vonHeerundMarine vorlagen. Dazu kam noch die Knapp 
heit an Brennstoffen, die viele Betriebe auf längere oder kürzere 
Zeit völlig lahmlegte, so daß die Gesamterzeugung st a r k 
beeinträchtigt 'wurde. Nach Deckung des Bedarfs der be- 
waffneten Macht werden zur Verteilung an die Zivilbevölkerung 
nicht allzugroße Mengen verfügbar sein. Unter der Kohlen 
knappheit hat auch die in großem Umfange beabsichtigte Trock 
nung von Kohlrüben, wozu außer den eigentlichen Dörrgemüse 
fabriken auch andere geeignete Anlagen, insbesondere stillgelegte 
Brauereien und Mälzereien herangezogen wurden, erheblich 
gelitten. 
Das Dörrgemüse hat sich im Laufe der Zeit nichtallent- 
halben großer Beliebtheit erfreut, und es ist nicht zu 
verkennen, daß zeitweise, namentlich im Frühjahr 1917, Dörr- 
gemüse, vornehmlich gedörrte Kohlrüben, von wenig gütet Be 
schaffenheit in den Verkehr gelangt sind. Die Ermittlungen haben 
aber ergeben,daß es sich dabei fast ausnahmslos um Ware gehandelt 
hat, die nicht von den regelrechten Dörrgemüse-Fabriken hergestellt 
worden ist, die vielmehr von allen möglichen Stellen, darunter 
auch Kommunalverbänden, in gänzlich ungeeigneten Betrieben, so 
z. B'. in Ziegeleien, getrocknet worden ist. Auch sind ohne Kenntnis 
der Reichsstelle einzelne Posten schlechter Auslandsware von Kom 
munalverbänden eingeführt worden. Im Jahre 1917 ist durch 
Verbesserung der bestehenden Bestimmungen und durch aus 
gedehnte Fabrikkontrolle, welche die Reichsstelle für Gemüse und 
Obst und die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse durch eigens dazu 
eingerichtete Abteilungen ausüben lassen, dafür Vorsorge getroffen 
worden, daß nur noch einwandfreie Ware hergestellt und dem 
Verbrauche zugeführt wird.
	        
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