Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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siche Bewirtschaftung einbezogen wenden. Dies geschah mit Be 
kanntmachung vom 8. Dezember 1916 - (Reichsanzeiger Nr. 290 
vom 9. Dezember 1916). 
Durch Bekanntmachung vom 3. März 1917 (Reichsanzeiger 
Nr. 65 vom 5. März 1917) wurde dann die s ch l ü s s e l m äßige 
Verteilung des Sauerkrauts unter Bekanntgabe der 
neu errechneten Absatzpreise in die Wege geleitet, in deren Ver 
lauf dann etwa 726 000 Zentner Sauerkraut an die Zivil 
bevölkerung verteilt worden sind. Einschließlich der vor der 
Rationierung abgesetzten und der an Heer und Marine gelieferten 
Mengen sind im Wirtschaftsjahre 1916/17 durch die zuständige 
Kriegsgefellschaft gegen 3 Millionen Zentner dem Verbrauche zu 
geführt worden, wozu noch etwa 400 000 Zentner ausländisches 
Sauerkraut kamen. 
Zwei Punkte müssen noch kurz erwähnt werden, die Anlaß 
zur Kritik gegeben haben. Einmal ist bemängelt worden, daß 
der P r e i 8 f ü r d a s R ü b e n - S a u e r k r a u t ebenso hoch fest 
gesetzt worden ist wie derjenige für Weißkohlsauerkraut, obwohl 
die Rüben doch erheblich billiger seien als der Weißkohl. Letzteres 
trifft zwar zu, allein die Rüben liefern dafür bei der Verarbeitung 
auch eine wesentlich geringere Ausbeute. Durch Schälen, Putzen 
und durch Faulverluste sind die Abgänge größer als beim Weiß 
kohl/so daß sich die Gestehungskosten nicht billiger stellen. Zum 
andern ist die Beschaffenheit des Rüben - Saucr - 
krauts vielfach beanstandet worden. Es ist ohne weiteres zu 
zugeben, daß echtes Weißkohl-Sauerkraut im allgemeinen dem 
Rllben-Sauerkraut vorzuziehen ist. Allein bei sorgfältiger Zu 
bereitung ergeben auch die Rüben ein wohlschmeckendes und ein 
wandfreies Erzeugnis. In einzelnen Fällen ist infolge mangeln 
der Erfahrungen und unzureichender maschineller Einrichtungen 
— für die Mehrzahl der Betriebe war ja das Einschneiden von 
Rüben zu Kraut etwas Neues —, aber auch infolge der Beschaffen 
heit der Rohware, die unter dem außergewöhnlichen Frost und den 
Transportstockungen in den ersten Monaten des Jahres 1917 viel 
fach gelitten hatte, minderwertige Ware in den Verkehr gekommen. 
Auch hier ist im Wirtschaftsjahre 1917/18 Vorsorge gegen die 
Wiederholung von Mißständen getroffen worden. 
Die Erzeugung der Ernte 1917 ist durch Bekannt 
machung vom 31. Dezember 1917 (Neichsanzeiger Nr. 12 vorn 
16. Januar 1918) der schlüsselmäßigcn Verteilung nach den im 
Vorjahre bewährten Grundsätzen zugeführt worden. Die zur 
Verteilung für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehenden
	        
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