Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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siche  Bewirtschaftung  einbezogen  wenden.  Dies  geschah  mit  Bekanntmachung ­
  vom  8.  Dezember  1916  -  (Reichsanzeiger  Nr.  290
vom  9.  Dezember  1916).
Durch  Bekanntmachung  vom  3.  März  1917  (Reichsanzeiger
Nr.  65  vom  5.  März  1917)  wurde  dann  die  s  ch  l  ü  s  s  e  l  m  äßige
Verteilung  des  Sauerkrauts  unter  Bekanntgabe  der
neu  errechneten  Absatzpreise  in  die  Wege  geleitet,  in  deren  Verlauf ­
  dann  etwa  726  000  Zentner  Sauerkraut  an  die  Zivilbevölkerung ­
  verteilt  worden  sind.  Einschließlich  der  vor  der
Rationierung  abgesetzten  und  der  an  Heer  und  Marine  gelieferten
Mengen  sind  im  Wirtschaftsjahre  1916/17  durch  die  zuständige
Kriegsgefellschaft  gegen  3  Millionen  Zentner  dem  Verbrauche  zugeführt ­
  worden,  wozu  noch  etwa  400  000  Zentner  ausländisches
Sauerkraut  kamen.
Zwei  Punkte  müssen  noch  kurz  erwähnt  werden,  die  Anlaß
zur  Kritik  gegeben  haben.  Einmal  ist  bemängelt  worden,  daß
der  P  r  e  i  8  f  ü  r  d  a  s  R  ü  b  e  n  -  S  a  u  e  r  k  r  a  u  t  ebenso  hoch  festgesetzt ­
  worden  ist  wie  derjenige  für  Weißkohlsauerkraut,  obwohl
die  Rüben  doch  erheblich  billiger  seien  als  der  Weißkohl.  Letzteres
trifft  zwar  zu,  allein  die  Rüben  liefern  dafür  bei  der  Verarbeitung
auch  eine  wesentlich  geringere  Ausbeute.  Durch  Schälen,  Putzen
und  durch  Faulverluste  sind  die  Abgänge  größer  als  beim  Weißkohl/so ­
  daß  sich  die  Gestehungskosten  nicht  billiger  stellen.  Zum
andern  ist  die  Beschaffenheit  des  Rüben  -  Saucr  -
krauts  vielfach  beanstandet  worden.  Es  ist  ohne  weiteres  zuzugeben, ­
  daß  echtes  Weißkohl-Sauerkraut  im  allgemeinen  dem
Rllben-Sauerkraut  vorzuziehen  ist.  Allein  bei  sorgfältiger  Zubereitung ­
  ergeben  auch  die  Rüben  ein  wohlschmeckendes  und  einwandfreies ­
  Erzeugnis.  In  einzelnen  Fällen  ist  infolge  mangelnder ­
  Erfahrungen  und  unzureichender  maschineller  Einrichtungen
—  für  die  Mehrzahl  der  Betriebe  war  ja  das  Einschneiden  von
Rüben  zu  Kraut  etwas  Neues  —,  aber  auch  infolge  der  Beschaffenheit ­
  der  Rohware,  die  unter  dem  außergewöhnlichen  Frost  und  den
Transportstockungen  in  den  ersten  Monaten  des  Jahres  1917  vielfach ­
  gelitten  hatte,  minderwertige  Ware  in  den  Verkehr  gekommen.
Auch  hier  ist  im  Wirtschaftsjahre  1917/18  Vorsorge  gegen  die
Wiederholung  von  Mißständen  getroffen  worden.
Die  Erzeugung  der  Ernte  1917  ist  durch  Bekanntmachung ­
  vom  31.  Dezember  1917  (Neichsanzeiger  Nr.  12  vorn
16.  Januar  1918)  der  schlüsselmäßigcn  Verteilung  nach  den  im
Vorjahre  bewährten  Grundsätzen  zugeführt  worden.  Die  zur
Verteilung  für  die  Zivilbevölkerung  zur  Verfügung  stehenden
            
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