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siche Bewirtschaftung einbezogen wenden. Dies geschah mit Bekanntmachung
vom 8. Dezember 1916 - (Reichsanzeiger Nr. 290
vom 9. Dezember 1916).
Durch Bekanntmachung vom 3. März 1917 (Reichsanzeiger
Nr. 65 vom 5. März 1917) wurde dann die s ch l ü s s e l m äßige
Verteilung des Sauerkrauts unter Bekanntgabe der
neu errechneten Absatzpreise in die Wege geleitet, in deren Verlauf
dann etwa 726 000 Zentner Sauerkraut an die Zivilbevölkerung
verteilt worden sind. Einschließlich der vor der
Rationierung abgesetzten und der an Heer und Marine gelieferten
Mengen sind im Wirtschaftsjahre 1916/17 durch die zuständige
Kriegsgefellschaft gegen 3 Millionen Zentner dem Verbrauche zugeführt
worden, wozu noch etwa 400 000 Zentner ausländisches
Sauerkraut kamen.
Zwei Punkte müssen noch kurz erwähnt werden, die Anlaß
zur Kritik gegeben haben. Einmal ist bemängelt worden, daß
der P r e i 8 f ü r d a s R ü b e n - S a u e r k r a u t ebenso hoch festgesetzt
worden ist wie derjenige für Weißkohlsauerkraut, obwohl
die Rüben doch erheblich billiger seien als der Weißkohl. Letzteres
trifft zwar zu, allein die Rüben liefern dafür bei der Verarbeitung
auch eine wesentlich geringere Ausbeute. Durch Schälen, Putzen
und durch Faulverluste sind die Abgänge größer als beim Weißkohl/so
daß sich die Gestehungskosten nicht billiger stellen. Zum
andern ist die Beschaffenheit des Rüben - Saucr -
krauts vielfach beanstandet worden. Es ist ohne weiteres zuzugeben,
daß echtes Weißkohl-Sauerkraut im allgemeinen dem
Rllben-Sauerkraut vorzuziehen ist. Allein bei sorgfältiger Zubereitung
ergeben auch die Rüben ein wohlschmeckendes und einwandfreies
Erzeugnis. In einzelnen Fällen ist infolge mangelnder
Erfahrungen und unzureichender maschineller Einrichtungen
— für die Mehrzahl der Betriebe war ja das Einschneiden von
Rüben zu Kraut etwas Neues —, aber auch infolge der Beschaffenheit
der Rohware, die unter dem außergewöhnlichen Frost und den
Transportstockungen in den ersten Monaten des Jahres 1917 vielfach
gelitten hatte, minderwertige Ware in den Verkehr gekommen.
Auch hier ist im Wirtschaftsjahre 1917/18 Vorsorge gegen die
Wiederholung von Mißständen getroffen worden.
Die Erzeugung der Ernte 1917 ist durch Bekanntmachung
vom 31. Dezember 1917 (Neichsanzeiger Nr. 12 vorn
16. Januar 1918) der schlüsselmäßigcn Verteilung nach den im
Vorjahre bewährten Grundsätzen zugeführt worden. Die zur
Verteilung für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehenden