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28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) waren zwei fleischlose Tage in
der Woche eingeführt worden. Als dann im März 1916 die Reichs
fleischstelle in Tätigkeit trat, wurde bei Zuweisung der Schlacht
kontingente für das zweite Vierteljahr 1916 an die Bundesstaaten
deren Höhe in der Weise errechnet, daß die Durchschnitts-
Schlachtungszahlen in den zweiten Vierteljahren der letzten
Friedensjahre um die Hälfte gekürzt wurden. Bereits im Juni
1916 wurde das Schlachtkontingent auf durchschnittlich 36 v. H.
dieser Friedenszahlen herabgesetzt. Nachdem schon seit April 1916
verschiedene Bundesstaaten Fleischkarten eingeführt hatten,
wurde durch Verordnung vom 21. August 1916 (RGBl. S. 945)
die Reichsfleischkarte einheitlich vorgeschrieben und die
Höchstmcnge, die wöchentlich auf diese entnommen werden durfte,
auf 260 g Schlachtviehfleisch mit eingewachsenen Knochen, also
35,7 g täglich, festgesetzt. Der Durchschnittsvcrbrauch in Deutsch
land war im Frieden nach der obengenannten Quelle 50 kg- für
den Kopf im Jahre, also 137 g auf den Tag gewesen, die Herab
setzung war also sehr empfindlich, wobei noch zu berücksichtigen ist,
daß vielfach die nach der Fleischkarte zulässige Höchstmenge in Wirk
lichkeit nicht erreicht wurde. Auch die für den Sommer 1917
vorübergehend angeordnete Hinaufsetzung der Wochenkopfmenge
auf 600 g konnte eine volle Befriedigung des Bedarfs nicht zur
Folge haben, zumal das Zusatzfleisch („Brotfleisch") nur eben den
Nährwert der ausfallenden Brotmenge ersetzte.
Weitere einschneidende Verbrauchsbeschränkungen erfuhren
Fett und Milch. Schon die Bekanntmachung vom 28. Oktober
1915 (RGBl. S. 714) untersagte an zwei Tagender Woche die
Verwendung von Fett zur Zubereitung von Speisen. Die Abgabe
von Butter in Gastwirtschaften wurde mit Bekanntmachung vom
31. Mai 1916 (RGBl. S. 433) verboten. Die Bekanntmachung
vom 8. Dezember 1915 (RGBl. S. 807) gab den Bundes
regierungen und Kommunalverbänden die Einführung einer
Butterkarte anheim; mit Bekanntmachung vom 20. Juli 1916
(RGBl. S. 756) wurde die „Reichsstelle für Speisefette" errichtet,
eine Beschlagnahme aller in Molkereien hergestellten Speise
fette zugunsten des Kommunalverbandes ausgesprochen und
eine strenge Verbrauchsregelung unter Festsetzung einer Wochen
kopfmenge eingeführt. Die Höhe dieser Wochenkopfmenge hat
örtlich und zeitlich sehr geschwankt und ist in der Praxis häufig
nicht erreicht worden, jedenfalls aber auch im günstigsten Falle
hinter dem Durchschnittsverbrauch im Frieden, der in der an
gegebenen Erhebung mit 6,4 kg jährlich, also 17,5 g täglich an