Object: Die obligatorische Krankenversicherung

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im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, ein Jahr in 
Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Luxemburg und 
Norwegen, sechs Monate in Österreich, Polen und der Tschecho- 
slowakei, einen Monat in Estland und Lettland. Nach gewissen 
Gesetzen muss übrigens der Tod auf eine Krankheit zurück. 
zuführen sein, für die vorher Unterstützung gewährt worden war. 
Auch wird manchmal gefordert, dass die Arbeitsunfähigkeit seit 
dem Ausscheiden aus der Kassenmitgliedschaft bis zum Tode fort- 
bestanden hat; so in Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), 
Luxemburg, Norwegen, Polen. 
Bezugsberechtigte 
Die Bezugsberechtigung ist verschieden geregelt, je nachdem 
das Sterbegekd einen Begräbniskostenersatz oder eine ausschliesslich 
oder vorwiegend der Familie des Verstorbenen zugedachte Leistung 
darstellt : 
Das Sterbegeld stellt nur einen Begräbniskostenersatz dar; es 
wird ohne Rücksicht auf Familienzugehörigkeit demjenigen 
ausbezahlt, der das Begräbnis besorgt: Estland... 
Das Sterbegeld gebührt der Familie, wenn sie das Begräbnis 
besorgt hat (Japan, Tschechoslowakei) oder selbst dann, wenn 
sie nicht für das Begräbnis Sorge trägt: Chile, Italien (neue 
Provinzen), Österreich; 
Das Sterbegeld wird der Person gewährt, die die Kosten des 
Begräbnisses bestritten hat, der Überschuss wird der Familie 
ausbezahlt : (Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Lett- 
land, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Königreich der Serben, 
Kroaten und Slowenen, Ungarn. 
Höhe des Sterbegeldes 
Die Höhe des Sterbegeldes bestimmt sich nach dem Arbeits- 
°inkommen des Verstorbenen und beträgt ein Vielfaches des 
täglichen Grundlohns oder einen Bruchteil des Jahresarbeits- 
verdienstes; nur in Chile und Norwegen ist der Betrag des 
Sterbegeldes vom Arbeitseinkommen des Verstorbenen unab- 
hängig. 
In der folgenden Tabelle wird der Mindestbetrag des Sterbe- 
Zeldes näher angegeben.
	        
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