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im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, ein Jahr in
Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Luxemburg und
Norwegen, sechs Monate in Österreich, Polen und der Tschecho-
slowakei, einen Monat in Estland und Lettland. Nach gewissen
Gesetzen muss übrigens der Tod auf eine Krankheit zurück.
zuführen sein, für die vorher Unterstützung gewährt worden war.
Auch wird manchmal gefordert, dass die Arbeitsunfähigkeit seit
dem Ausscheiden aus der Kassenmitgliedschaft bis zum Tode fort-
bestanden hat; so in Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen),
Luxemburg, Norwegen, Polen.
Bezugsberechtigte
Die Bezugsberechtigung ist verschieden geregelt, je nachdem
das Sterbegekd einen Begräbniskostenersatz oder eine ausschliesslich
oder vorwiegend der Familie des Verstorbenen zugedachte Leistung
darstellt :
Das Sterbegeld stellt nur einen Begräbniskostenersatz dar; es
wird ohne Rücksicht auf Familienzugehörigkeit demjenigen
ausbezahlt, der das Begräbnis besorgt: Estland...
Das Sterbegeld gebührt der Familie, wenn sie das Begräbnis
besorgt hat (Japan, Tschechoslowakei) oder selbst dann, wenn
sie nicht für das Begräbnis Sorge trägt: Chile, Italien (neue
Provinzen), Österreich;
Das Sterbegeld wird der Person gewährt, die die Kosten des
Begräbnisses bestritten hat, der Überschuss wird der Familie
ausbezahlt : (Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Lett-
land, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Königreich der Serben,
Kroaten und Slowenen, Ungarn.
Höhe des Sterbegeldes
Die Höhe des Sterbegeldes bestimmt sich nach dem Arbeits-
°inkommen des Verstorbenen und beträgt ein Vielfaches des
täglichen Grundlohns oder einen Bruchteil des Jahresarbeits-
verdienstes; nur in Chile und Norwegen ist der Betrag des
Sterbegeldes vom Arbeitseinkommen des Verstorbenen unab-
hängig.
In der folgenden Tabelle wird der Mindestbetrag des Sterbe-
Zeldes näher angegeben.