fullscreen: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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oder ihn in Berührung mit explosiblen Stoffen, Aufzögen, Kreis 
sägen, Hobel-, Fraß- oder sonstigen Maschinen bringt. 
Die Fragestellung, die die gesundheitlichen Verhältnisse 
klären soll, bezieht sich auf eine jetzige oder frühere Er 
krankung des Geistes, Gemütes, an Syphilis, Tuberkulose, 
Gicht, Gelenkrheumatismus, Zucker- oder Eiweißausscheidung, 
Blutungen aus inneren Organen, Blinddarmentzündung, Nerven 
schwäche, hochgradiger Nervosität, Ohrenfluß, Erkrankungen 
des Herzens, des Magens, der Atmungsorgane, des Rückenmarks, 
an Schlag-, Ohnmachts-, Krampf-, Schwindel-, epileptischen 
Anfällen oder einer sonstigen Krankheit. Ferner wird Auskunft 
verlangt, ob ein Gebrechen vorliegt, wie Bruch Blindheit, 
Taubheit, Schwerhörigkeit, Lähmung, Verkürzung oder Ver 
stümmelung von Gliedern, Versteifung von Gelenken. Krampf 
adern, ünterschenkelgeschwüre, Rückgratsverkrümmung, Platt 
füße, sowie welches Körpergewicht im Verhältnis zur Größe 
der Versicherungssuchende besitzt. Hiermit wird der Zweck 
verfolgt, jene Personen von dem Versicherungsschutz fern zu 
halten, für die eine Krankheit oder ein Gebrechen die Gefahr, 
überhaupt einen Unfall zu erleiden, über das durchschnittliche 
Maß hinaus erheblich erhöht, oder die Befürchtung nahe legt, 
daß bei Eintritt eines Unfalles dessen Folgen besonders 
schwerwiegend sich in Anbetracht der Krankheitsanlage 
gestalten. 
Ein weiterer Komplex von Fragen, die für die Beurteilung 
des Unfallrisikos einschlägig sind, soll zum Aufschluß über 
die Erfahrungen anderer Gesellschaften mit diesem Antrag 
steller führen und betrifft deshalb etwaige Vorablehnungen 
oder Kündigungen von Vorversicherungen, die bei anderen 
Gesellschaften genommen waren. Das stark individuelle 
Moment bei der Unfallversicherung zwingt die Gesellschaften 
zum Austausch ihrer ungünstigen Erfahrungen über die 
einzelnen Versicherten, um Nachteile, die bei einer Gesellschaft 
in Erscheinung getreten sind, den übrigen zu ersparen. Be 
sonders Personen, die durch ihr Verhalten bei der Abwicklung 
von Schäden ersehen lassen, daß sie aus der Versicherung 
nicht nur Ersatz ihres Schadens im Umfang der vereinbarten 
Leistungen erwarten, sondern möglichst viel Gewinn ziehen
	        
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