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oder ihn in Berührung mit explosiblen Stoffen, Aufzögen, Kreis
sägen, Hobel-, Fraß- oder sonstigen Maschinen bringt.
Die Fragestellung, die die gesundheitlichen Verhältnisse
klären soll, bezieht sich auf eine jetzige oder frühere Er
krankung des Geistes, Gemütes, an Syphilis, Tuberkulose,
Gicht, Gelenkrheumatismus, Zucker- oder Eiweißausscheidung,
Blutungen aus inneren Organen, Blinddarmentzündung, Nerven
schwäche, hochgradiger Nervosität, Ohrenfluß, Erkrankungen
des Herzens, des Magens, der Atmungsorgane, des Rückenmarks,
an Schlag-, Ohnmachts-, Krampf-, Schwindel-, epileptischen
Anfällen oder einer sonstigen Krankheit. Ferner wird Auskunft
verlangt, ob ein Gebrechen vorliegt, wie Bruch Blindheit,
Taubheit, Schwerhörigkeit, Lähmung, Verkürzung oder Ver
stümmelung von Gliedern, Versteifung von Gelenken. Krampf
adern, ünterschenkelgeschwüre, Rückgratsverkrümmung, Platt
füße, sowie welches Körpergewicht im Verhältnis zur Größe
der Versicherungssuchende besitzt. Hiermit wird der Zweck
verfolgt, jene Personen von dem Versicherungsschutz fern zu
halten, für die eine Krankheit oder ein Gebrechen die Gefahr,
überhaupt einen Unfall zu erleiden, über das durchschnittliche
Maß hinaus erheblich erhöht, oder die Befürchtung nahe legt,
daß bei Eintritt eines Unfalles dessen Folgen besonders
schwerwiegend sich in Anbetracht der Krankheitsanlage
gestalten.
Ein weiterer Komplex von Fragen, die für die Beurteilung
des Unfallrisikos einschlägig sind, soll zum Aufschluß über
die Erfahrungen anderer Gesellschaften mit diesem Antrag
steller führen und betrifft deshalb etwaige Vorablehnungen
oder Kündigungen von Vorversicherungen, die bei anderen
Gesellschaften genommen waren. Das stark individuelle
Moment bei der Unfallversicherung zwingt die Gesellschaften
zum Austausch ihrer ungünstigen Erfahrungen über die
einzelnen Versicherten, um Nachteile, die bei einer Gesellschaft
in Erscheinung getreten sind, den übrigen zu ersparen. Be
sonders Personen, die durch ihr Verhalten bei der Abwicklung
von Schäden ersehen lassen, daß sie aus der Versicherung
nicht nur Ersatz ihres Schadens im Umfang der vereinbarten
Leistungen erwarten, sondern möglichst viel Gewinn ziehen