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Prämien beraißt, mindestens jedoch für je M.—.20 Wochenbeitrag
M. 100.—, sodann die Formalitäten bei der Auszahlung
hinsichtlich der beizubringenden Nachweise, schließlich die
Umwandlung der Versicherung in eine beitragsfreie bei Einstellung
der Prämienzahlung nach dreijährigem Vertragsbestand.
Die beitragsfreie Versicherung ist gleich der Summe
der insgesamt eingezahlten vollen Jahresprämien.
Die Antragstellung.
Die gewöhnliche Einzel-Unfallversicherung ist auf
möglichst individuelle Erfassung des einzelnen zur Deckung
angetragenen Risikos bedacht und sucht sich deshalb durch
die Stellung einer Reihe von Fragen über Art und Hohe der
Berufsgefährdung, sowie die gesundheitlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse des Versicherungssuchenden zu unterrichten.
Obwohl bei der Volks-Unfallversicherung die Einheitlichkeit
der Prämie für sämtliche Risiken ohne Rücksicht auf
die größere oder geringere Berufsgefährdung eines ihrer vernehmlichsten
Merkmale ist, läßt sich jede Fragestellung zur
Unterrichtung über die obigen Momente nicht gänzlich vermeiden.
Es muß der Gesellschaft auch bei der Volks-Unfallversicheiung
die Möglichkeit offen gehalten bleiben, das Einschleichen
jener Personen in den Verband der Versicherten
zu unterbinden, für die eine ganz außerordentliche Berufsgefahr
vorliegt, wie beispielsweise Arbeiter in Pulverfabriken
oder anderen Unternehmungen mit Herstellung bezw. Verarbeitung
von hochgradig explosiblen Stoffen, Flieger, Tierbändiger,
Seiltänzer oder Personen, die nach ihren gesundheitlichen
Verhältnissen der Unfallgefahr in außerordentlicher
Weise ausgesetzt sind, wie hochgradig Kurzsichtige, Schwerhörige,
Lahme.
Wie verhält sich nun tatsächlich die Fragestellung? Zur
Beurteilung der Berufsgefahr wird Unterrichtung gewünscht,
in welchem Betriebe der Antragsteller tätig ist, mit Angabe
der Fabrikationszweige oder Handelsartikel, ferner Art der
persönlichen Tätigkeit darin, sodann ob diese in Arbeiten auf
Bauten, Gerüsten, Leitern, in Bergwerken, Gruben, Steinbrüchen,
auf Schiffen, Kähnen, in Stallungen, Kellereien besteht,