Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit. Q] 
Es könnte überraschen, daß gerade das Mittelalter, in dem 
doch das Rittertum so viel bedeutet hat, den agrarischen In- 
teressen gar nicht Rechnung getragen hat. Warum nötigte das 
Rittertum die Regierung nicht zu agrarischer Politik? Warum 
remonstrierte es nicht auf dem Landtag? Warum berichten 
die Quellen darüber nichts? Dies würde in der Tat dann über 
raschen, wenn das Rittertum eine in erster Linie grundbessitzende 
und in der Landwirtschaft tätige Aristokratie gewesen wäre. 
Indessen diesen Charakter hat das mittelalterliche Rittertum 
nicht gehabt. Es ist in erster Linie eine burgenbesitzende, mili- 
tärische Aristokratie!). Zunächst ist der Ritter überwiegend nicht 
selbst landwirtschaftlich tätig?); sondern er hat seinen Grundbesitz 
fast durchweg übertragen, gegen Zins oder. gegen Pacht. Schon 
dieser Umstand mindert einigermaßen sein Interesse an der un- 
mittelbaren Förderung der Landwirtschaft. Wenn man ein- 
wenden sollte, daß der rentenbeziehende Adel doch insofern 
an guten Getreidepreisen: interessiert gewesen sei, als er Zins 
und Pacht hauptsächlich in Naturalien erhielt, so wäre zu er- 
widern, daß er für den Verkauf nicht gerade viel davon abson- 
derte; der Hauptsache nach diente der Ertrag der Konsumtion. 
Es kommt aber noch hinzu, daß die Einnahmen des Ritter- 
tums keineswegs bloß aus seinem Grundbesitz fließen. Es hatte 
noch andere Einnahmequellen, die vielleicht noch wichtiger waren. 
Der Ritter hat regelmäßig ein Lehen; dies besteht jedoch durch- 
aus nicht immer in einem Landgut, sondern unendlich oft in 
einer Geld- oder Getreiderente, die ihm an einer landesherr- 
lichen Hebestätte ausgezahlt wird. Sehr oft erhielt er seine Rente 
1) S. mein Territorium und Stadt, S. 159 ff. und 206 ff.; H. Z. 
Bd. 100, S. 324; 113, S. 141 f. 
_ 2) Vgl. m. Art. Adel, Hdw. d. St.; oben S. 48. Zu der Frage, 
wo und seit wann der Ritter selbst in der Landwirtschaft tätig ist, vgl. 
G. Aubin, Zur Gesch. des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in 
Ostpreußen; Sering, Erbrecht und Agrarverfassung in Schleswig- 
Holstein S. 221 ff. – Über die Ursachen der zwischen Ost- und West- 
deutschland hervortretenden Unterschiede ss. m. Abhandlung: Der 
Osten und der Westen Deutschlands, der Ursprung der Gutsherrschaft 
(Territorium und Stadt. S. 1 ff.). 
U
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.