III. Die Fürsorge des Staates für die Landdaß
das platte Land von der Stadt abhängig blieb. Die Alkzise
zog z. B. große Einnahmen aus der Brauerei und Brennerei;
natürlich aber waren diese Einnahmen um so größer, wenn
Brauerei und Brennerei den Städten reserviert blieben, wenn
keine Brauereien und Brennereien auf dem Lande geduldet wurden.
Im einzelnen finden wir manche Abweichungen: unter
Umständen konnte eine Stadt selbst an einer starken Getreideausfuhr
interessiert sein; das beobachten wir bei mehreren Hansestädten,
die nach anderen Ländern namhaften Getreidehandel
trieben. Bei solchen Städten finden wir oft auch einen Konflikt
innerhalb der Bürgerschaft: die Kaufleute verlangen die
ungehinderte Getreideausfuhr; die übrige Bürgerschaft verlangt
das Verbot der Getreideausfuhr.
Im großen und ganzen wird, wie sich hiernach ergibt, das
mittelalterliche System im 16. Jahrhundert noch festgehalten.
Als ein lehrreiches Beispiel für die Stellung, die der Territorialstaat
einnahm, seien hier die Entschließzungen und Erwägungen
der hessischen Regierung unter Philipp dem Großmütigen
skizziert!). Die Ritterschaft klagt einmal, daß ihr und
den Bauern das Verbot der Ausfuhr von Korn, Wolle und
Schafen nachteilig sei. Die Regierung verschließt sich auch nicht
der Anerkennung dieser Tatsache. Das Ausfuhrverbot + |o
äußert sich der Landgraf in einem an seine Räte gerichteten
Schreiben + sei ja unbedenklich; aber daneben müsse man bedenken,
daß der Bauer seinen Zins- und andern Verpflichtungen
nicht nachkommen könne, wenn das Ausfuhrverbot festgehalten
werde und er seine Produkte im Land nicht zu verkaufen wisse.
„Solten wir nun verbieten, keine hemel . . . aussem lant zu verdie
Giltigkeit der Ländordnung Halls in Tirol (zur Geschichte der
städtischen und territorialen Getreidehandelspolitik im 16. Jahrh.),
V.j.schr. f. Soz.- u. W.G. Bd. 14, S. 445 ff.
1) Vgl. die ergiebige Abhandlung von Joh. Schultze, Zur Getreidepolitik
in Hessen unter Landgraf Philipp dem Großmütigen, V.j.schr. f.
Soz.- u. W.G., 1914, S. 188 ff., in der freilich die Fortdauer stadtwirtschaftlicher
Interessen nicht oder wenigstens nicht in ihrer großen
Bedeutung gewürdigt wird.
9K