Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

M ITI. Die Fürsorge des Staates für die Land-Getreideausfuhrverbote,
 wie sie uns in Hessen begegnen, sind
im 16. Jahrhundert überhaupt noch ganz an der Tagesordnung.
Sie kommen nicht bloß in den Niederlanden vor, wo Handel
und Gewerbe sich stark entwickeln und auf dem Lande in weiten
Distrikten die Viehwirtschaft den Ackerbau überwog!), sondern
auch in einem so agrarischen Land wie Bayern?). Man Jqucht
im 16. Jahrhundert hier die Getreideaussuhr zu verhindern
und Schlachtvieh ins Land zu bringen. Man erhob wohl einen
Einfuhrzoll, nämlich auf Bier. Das war natürlich wiederum
eine Maßregel zugunsten der Städte; denn die Brauerei ist
städtisches Monopol. Städte und Adel klagen einmal, daß die
vielen Weißbierbrauereien (des Herzogs) den Preis des Weizens
steigerns). Es ist bemerkenswert, daß sich der Adel dieser Klage
über die Preissteigerung des Weizens anschließt.
Eine Neuerung zeigt das 16. Jahrhundert insofern, als jetzt
die Landesherren weit häufiger als im Mittelalter Ausfuhrverbote
 für ihr ganzes Territorium erlassen, während im Mittelalter
 meistens die einzelne Stadt für sich oder der Landesherr
mit Rücksicht auf einen engeren Kreis Aussuhrverbote erließ).
Die Landesherren beginnen jetzt ihr Territorium als eine wirtschaftliche
 Einheit aufzufassen. JIudessen hören die Versügungen,
die die Städte je für sich treffen, noch keineswegs auf. Und es
ist nach wie vor überwiegend das städtische Interesse, durch
welches alle Ausfuhrverbote, auch die landesherrlichen, bestimmt
sind. Wir haben also zu konstatieren, daß die mittelalterliche
Stadtwirtschaft noch fortdauert; nur daß der Landesherr mehr
und mehr die Leitung der Dinge in die Hand nimmt.
1) Vgl. F. Rachfsahl, Wilhelm v. Oranien und der niederländische
Aufstand, Bd. 1, S, 148 f.
2) Siehe v. Riezler, Geschichte Bayerns, Bd. 6, S. 181 und 194 ff.
~ Über die Begünstigung der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte
in Sachsen im 16. Jahrh. s. Ermisch und Wuttke, Haushaltung in
Vorwerken (1910), S. XIII. Über landesherrliche Fischausfuhrverbote
 im 17. Jahrh. s. Archiv f. Fischereigesch., Bd. 1, S. 176.
3) Riezler, a. a. O. S. 195.
4) Vgl. G. v. Below, Maßnahmen der Teuerungspolitik im Jahre
1557 am Niederrhein, Z. f. Soz.- u. W.G., Bd. 3 (1895), S.468 ff.

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