Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit. Ñ
wurde, so war mit der bloßen Herstellung der freien Bewegung
noch keine Garantie für den Bestand der befreiten Klassen gegeben.
 Der unfreie Bauer sollte frei werden; aber man fragte
nicht nach dem weiteren Schicksal des befreiten Bauern. Es
blieb die Möglichkeit, daß die eine landwirtschaftliche Gruppe
sich auf Kosten der andern verstärkte, und es hat sich ja in der
Tat damals der Großgrundbesitz, der in jenen technischen Fortschritten
 der Führer war und dem kleinern Besitz wertvolle Anregungen
 gab, mit Hilfe der jetzt vom Staat anerkannten freien
wirtschaftlichen Bewegung auf Kosten des bäuerlichen Besitzes
verstärkt!). Die alte Allmendverfassung sah man lediglich als
ein Hindernis rationeller Bewirtschaftung des Bodens an, bekundete
 aber kein Verständnis dafür, daß diese Art des Gemeinbesißes
 auch wirtschaftliche und soziale Vorzüge in sich barg.
Schließlich mag daran erinnert werden, daß die französische
Revolution mit der Beseitigung der feudalen Ordnung nicht
schlechthin einen selbständigen Bauernstand schuf, sondern zum
Teil an die Stelle des Feudalherrn den städtischen Kapitalisten
als Obereigentümer der Bauerngüter treten sah?).
Das positive Interesse für die Landwirtschaft hatte neben
der physiokratischen Bewegung seinen Grund in den praktischen
Erwägungen der Staatsmänner, in dem Gesichtspunkt der
Staatsmacht wohl mehr als in dem der Wohlfahrt als letztem
Zweck, und weiterhin in der romantischen Richtung.
Der Staat des 18. Jahrhunderts darf sich in der Fürsorge
für die Landwirtschaft bereits bedeutender Leistungen rühmen?).
Vir haben schon der protektionistischen Maßnahmen der preußischen
 Könige und der Lockerung der gebundenen Agrarverfassung
1) Vgl. hierzu auch Hussong, a. a. O. S. 124.
2) Über die neuesten Forschungen zur Beantwortung der Frage,
an wen die Nationalgüter kamen, s. H. Z., Bd. 114, S. 221: die Ungleichheit
 des Besitzes wird noch merkbarer, namentlich infolge der
Mobilisierung des Grundbesitzes, durch die neuere Gesetzgebung.
3) Über den Faktor des staatlichen Schutzes in Frankreich zur gleichen
Zeit vgl. F. Wolters, Agrarzustände und Agrarprobleme in Frankreich
 v. 17009+1790, S. 260.

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